2273-I
Änderung der Sportförderrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 30. November 2017, Az. PKS7-5880-1-7
- 1.
- Teil 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) vom 30. Dezember 2016 (AllMBl. 2017 S. 14) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Abschnitt B Nr. 4.3.2 Satz 2 wird aufgehoben.
- 1.2
- Abschnitt C wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nr. 2.5.1 wird folgender Satz 3 angefügt:
„3Pro Verein kann maximal eine Verwaltungsfläche von bis zu 20 m² am Standort einer förderfähigen Sportstätte gefördert werden; bei Vereinen mit mehr als 1 500 Mitgliedern ist am selben Standort zusätzlich ein Archivraum von bis zu 10 m² förderfähig.“
- 1.2.2
- Nr. 2.5.2 Spiegelstrich 2 wird wie folgt gefasst:
- „–
- Bereiche der Vereinsverwaltung außerhalb der in Nr. 2.5.1 festgelegten Grenzen,“.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Joachim
Herrmann
Staatsminister
Staatsminister