Veröffentlichung AllMBl. 2017/12 S. 537 vom 30.11.2017

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Az. PKS7-5880-1-7
2273-I
2273-I
Änderung der Sportförderrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 30. November 2017,  Az. PKS7-5880-1-7
 
1.
Teil 1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR) vom 30. Dezember 2016 (AllMBl. 2017 S. 14) wird wie folgt geändert:
1.1
Abschnitt B Nr. 4.3.2 Satz 2 wird aufgehoben.
1.2
Abschnitt C wird wie folgt geändert:
1.2.1
Nr. 2.5.1 wird folgender Satz 3 angefügt:
3Pro Verein kann maximal eine Verwaltungsfläche von bis zu 20 m² am Standort einer förderfähigen Sportstätte gefördert werden; bei Vereinen mit mehr als 1 500 Mitgliedern ist am selben Standort zusätzlich ein Archivraum von bis zu 10 m² förderfähig.“
1.2.2
Nr. 2.5.2 Spiegelstrich 2 wird wie folgt gefasst:
„–
Bereiche der Vereinsverwaltung außerhalb der in Nr. 2.5.1 festgelegten Grenzen,“.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
 
Joachim  Herrmann
Staatsminister