2330-I
Änderung der Richtlinien
für das Darlehensprogramm zur
Förderung von Ersatzneubauten von
zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen
nach dem SGB XI in Bayern
für das Darlehensprogramm zur
Förderung von Ersatzneubauten von
zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen
nach dem SGB XI in Bayern
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 23. November 2017, Az. IIC1-4735.10-1-1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Richtlinien für das Darlehensprogramm zur Förderung von Ersatzneubauten von zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI in Bayern (Pflegeheim-Ersatzneubau-Programm) vom 2. Oktober 2007 (AllMBl. S. 527), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2015 (AllMBl. S. 550) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 8.5 wird das Wort „sechsten“ durch die Angabe „24.“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 13.3 wird die Angabe „14.2“ durch die Angabe „13.2“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 15 wird die Angabe „31. Dezember 2017“ durch die Angabe „31. Dezember 2019“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2017 in Kraft.
Helmut
Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor