787-L
Änderung der Richtlinie zur
Förderung operationeller Gruppen
im Rahmen der
Europäischen Innovationspartnerschaft
„Produktivität und Nachhaltigkeit in
der Landwirtschaft“
Förderung operationeller Gruppen
im Rahmen der
Europäischen Innovationspartnerschaft
„Produktivität und Nachhaltigkeit in
der Landwirtschaft“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 7. Dezember 2017, Az. G3-7020-1/158
- 1.
- Nr. 4.1 der Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Förderung operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ vom 12. Mai 2017 (AllMBl. S. 237) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Satz 2 Spiegelstrich 2 wird vor dem Wort „Forschungs-“ das Wort „private“ eingefügt.
- 1.2
- Nach Satz 2 werden folgende Sätze 3 und 4 eingefügt:
„3Die Mitglieder einer OG können natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des Privatrechts sein. 4Die Einbindung staatlicher Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie staatlicher Behörden erfolgt durch Kooperation mit der OG.“
- 1.3
- Der bisherige Satz 3 wird Satz 5.
- 1.4
- Der bisherige Satz 4 wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2017 in Kraft.
Hubert
Bittlmayer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor