Erteilung eines Exequaturs
an Herrn Tetsuya Kimura
an Herrn Tetsuya Kimura
Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei
vom 29. November 2017, Az. Prot 1240-3241-4
Die Bundesregierung hat dem zum Leiter der berufskonsularischen Vertretung von Japan in München ernannten Herrn Tetsuya Kimura am 24. November 2017 das Exequatur als Generalkonsul erteilt.
Der Konsularbezirk umfasst den Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg.
Das dem bisherigen Generalkonsul, Herrn Hidenao Yanagi, am 20. Mai 2014 erteilte Exequatur ist erloschen.
Dr. Alfred Rührmair
Ministerialdirigent
Ministerialdirigent