Veröffentlichung AllMBl. 2017/12 S. 589 vom 22.12.2017

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Stellenausschreibungen
Es ist demnächst ein Stellenanteil in Höhe von 50 % für eine Richterin/einen Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 2) zu besetzen.
Bis zum 11. Januar 2018 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Die Bereitschaft zu einer entsprechenden, längerfristig angelegten Ermäßigung des Dienstes gemäß den diesbezüglichen Vorschriften des BayRiG und zu einer evtl. Tätigkeit bei der Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt wird vorausgesetzt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Beim Arbeitsgericht Nürnberg ist demnächst eine Stelle für eine Richterin/einen Richter am Arbeitsgericht – als weitere aufsichtführende Richterin/als weiterer aufsichtführender Richter – (BesGr R 2) neu zu besetzen.
Bis zum 11. Januar 2018 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Nürnberg eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) sowie auf die Möglichkeit einer Ermäßigung des Dienstes unter den gesetzlichen Voraussetzungen des BayRiG wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.