Veröffentlichung AllMBl. 2017/03 S. 112 vom 16.03.2017

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Az. IB4-1512-5-7
2023-I
2023-I
Änderung der Vorschriften über
die kommunale Haushaltssystematik
nach den Grundsätzen der Kameralistik
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 16. März 2017, Az. IB4-1512-5-7
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der Kameralistik (VVKommHSyst-Kameralistik) vom 24. August 2016 (AllMBl. S. 1952) wird wie folgt geändert:
1.1
Der Nr. 2.4.1 wird folgender Satz 4 angefügt:
4Anlage 3a enthält eine alternativ mögliche Unterteilung für die Unterabschnitte 410 bis 414, die sich insbesondere dann zur Anwendung empfiehlt, wenn das eingesetzte Buchführungsprogramm fünfstellige Gliederungsnummern nicht abbilden kann.“
1.2
Im Anlagenverzeichnis wird nach der Angabe zu Anlage 3 folgende Angabe eingefügt:
„Anlage 3a: Alternative Unterteilung für die Unterabschnitte 410 bis 414“.
1.3
Anlage 2 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Gruppe 05 wird wie folgt gefasst:
05
 
Bedarfszuweisungen (ohne Stabilisierungshilfen)“.
1.3.2
Gruppe 23 wird wie folgt gefasst:
23
 
Schuldendiensthilfen (nur Zinshilfen)“.
1.3.3
Nach Untergruppe 379 wird folgende Gruppe 38 mit Untergruppe 381 eingefügt:
38
 
Schuldendiensthilfen (Tilgungshilfen)
 
 
381
vom Land“.
1.4
Anlage 3 wird wie folgt geändert:
1.4.1
Im Abschnitt 02 wird der erste Absatz wie folgt gefasst:
 
 
Hauptamt
Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen der Verwaltungsführung, soweit nicht im Einzelnen anderen Aufgabenbereichen zugewiesen“.
 
1.4.2
Unterabschnitt 215 wird wie folgt gefasst:
 
215
Kombinierte Grund- und Mittelschulen
auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe
Auch Mittags-/
Ganztagsbetreuung“.
1.4.3
Im Abschnitt 31 wird der achte Absatz wie folgt gefasst:
 
 
Förderung der Einrichtungen anderer Träger
Hochschulen, Fachhochschulen
Wissenschaftliche Institute und Einrichtungen
Förderung staatlicher Hochschulen, Hochschulkliniken (Kostenbeteiligung an Hochschulkliniken für Krankenversorgung in Abschnitt 51) und wissenschaftlicher Einrichtungen z. B.:
Wissenschaftliche Akademien
Forschungsinstitute
Stiftungen, soweit sie wissenschaftlichen Zwecken dienen
Wissenschaftliche Gesellschaften u. dgl.
Förderung sonstiger wissenschaftlicher Zwecke z. B. Stipendien und Darlehen an Studierende
Aufwendungen für Studentenwohnheime
Preise für wissenschaftliche Arbeiten
Zuschüsse für wissenschaftliche Exkursionen
Spenden und Beiträge für allgemeine wissenschaftliche Zwecke
Förderung von Forschungsprojekten (z. B. der Frauen-, Jugend-, Stadtforschung)“.
 
1.4.4
Im Abschnitt 34 wird der zweite Absatz wie folgt gefasst:
 
 
Kulturzentren
Kulturhäuser
Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen)
Einrichtungen des Filmwesens
Einrichtungen der Heimatpflege
Institutionelle Förderung von Zirkussen
Förderung von Verschönerungs- und Heimatvereinen
Volks- und Trachtenfeste
Heimat- und Brauchtumsfeste
Gemeinde-, Stadt- und Kreischroniken
Dichterlesungen“.
 
1.4.5
Abschnitt 37 wird wie folgt gefasst:
37
 
Kirchliche Angelegenheiten

Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Religionsgemeinschaften und Kirchengemeinden: Kirchenbauten und -umbauten sowie Bauunterhalt
Kirchenglocken und -uhren, Bildstöcke, Feldkreuze, Marterln“.
 
1.4.6
Die bisherigen Unterabschnitte 410 bis (4149) werden wie folgt gefasst:
 
410
Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII)
 
 
 
(4101)
Laufende Leistungen
 
 
 
(4103)
Einmalige Leistungen an Empfänger laufender Leistungen
 
 
 
(4104)
Einmalige Leistungen an sonstige Leistungsberechtigte
 
 
 
411
Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel SGB XII)
 
 
 
(4110)
Pflegegeld (§ 64a SGB XII)
 
 
 
(41102)
Pflegegeld bei Pflegegrad 2
Kommunen, die ihren Haushalt in den Gliederungen und Gruppierungen lediglich vierstellig gliedern können bzw. gegliedert haben, können auf die in der Anlage 3a beigefügte Gliederung der Haushaltsstellen ausweichen, um die Statistik der Sozialhilfe aus dem Haushalt bedienen zu können.
 
 
(41103)
Pflegegeld bei Pflegegrad 3
 
 
(41104)
Pflegegeld bei Pflegegrad 4
 
 
(41105)
Pflegegeld bei Pflegegrad 5
 
 
(4111)
Häusliche Pflege (§ 64b SGB XII)
 
 
(41112)
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 2
 
 
(41113)
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 3
 
 
(41114)
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 4
 
 
(41115)
Häusliche Pflege bei Pflegegrad 5
 
 
(4112)
Verhinderungspflege (§ 64c SGB XII)
 
 
(4113)
Pflegehilfsmittel (§ 64d SGB XII)
 
 
(4114)
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 64e SGB XII)
 
 
(4115)
Andere Leistungen (§ 64f SGB XII)
 
 
(41151)
Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung (§ 64 Abs. 1 SGB XII)
 
 
(41152)
Beratungskosten für die Pflegeperson (§ 64 Abs. 2 SGB XII)
 
 
 
(41153)
Kostenübernahme für das sogenannte Arbeitgebermodell (§ 64 Abs. 3 SGB XII)
 
 
 
(4116)
Entlastungsbetrag (§§ 64i, 66 SGB XII)
 
 
 
(41161)
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
 
 
 
(41162)
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
 
 
 
(41163)
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3
 
 
 
(41164)
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4
 
 
 
(41165)
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 5
 
 
 
(4117)
Teilstationäre Pflege (Tages- und/oder Nachtpflege) (§ 64g SGB XII)
 
 
 
(41172)
Teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 2
 
 
 
(41173)
Teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 3
 
 
 
(41174)
Teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 4
 
 
 
(41175)
Teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 5
 
 
 
(4118)
Kurzzeitpflege (§ 64h SGB XII)
 
 
 
(41182)
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
 
 
 
(41183)
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
 
 
 
(41184)
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4
 
 
 
(41185)
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5
 
 
 
(4119)
Stationäre Pflege (§ 65 SGB XII)
 
 
 
(41192)
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 2
 
 
 
(41193)
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 3
 
 
 
(41194)
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4
 
 
 
(41195)
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 5
 
 
 
412
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sechstes Kapitel SGB XII)
 
 
 
(4121)
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 26 SGB IX)
 
 
 
(4122)
Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB XII
 
 
 
(41221)
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII
 
 
 
(41222)
Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XII
 
 
 
(41223)
Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XII
 
 
 
(41224)
Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB XII
 
 
 
(41225)
Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB XII
 
 
 
(4124)
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 33 SGB IX)
 
 
 
(4125)
Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 41 SGB IX)
 
 
 
(4128)
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 2 SGB IX)
 
 
 
(41281)
Hilfsmittel – ohne Hilfsmittel nach §§ 26, 31 und 33 SGB IX (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX)
 
 
 
(41282)
Heilpädagogische Leistungen für Kinder (§ 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX)
 
 
 
(41283)
Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 55 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX)
 
 
 
(41284)
Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt (§ 55 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX)
 
 
 
(41285)
Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung (§ 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX)
 
 
 
(41286)
Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (§ 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX)
 
 
 
(41287)
Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben (§ 55 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX)
 
 
 
(41288)
Andere Leistungen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft (§ 55 Abs. 2 SGB IX)
 
 
 
(4129)
Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe (§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 3 SGB XII)
 
 
 
413
Hilfen zur Gesundheit (Fünftes Kapitel SGB XII)
Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Hilfen
 
 
 
(4131)
Vorbeugende Gesundheitshilfe (§ 47 SGB XII)
 
 
 
(4132)
Hilfe bei Krankheit (§ 48 SGB XII)
 
 
 
(4133)
Hilfe zur Familienplanung (§ 49 SGB XII)
 
 
 
(4134)
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 50 SGB XII)
 
 
 
(4135)
Hilfe bei Sterilisation (§ 51 SGB XII)
 
 
 
4139
Erstattung an Krankenkassen für Übernahme der Krankenbehandlung gemäß § 264 Abs. 7 SGB V
 
 
 
414
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe in anderen Lebenslagen (Achtes und Neuntes Kapitel SGB XII)
 
 
 
(4141)
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII)
 
 
 
(4144)
Blindenhilfe (§ 72 SGB XII)
 
 
 
(4145)
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 70 SGB XII)
 
 
 
(4147)
Altenhilfe (§ 71 SGB XII)
 
 
 
(4148)
Bestattungskosten (§ 74 SGB XII)
 
 
 
(4149)
Hilfe in sonstigen Lebenslagen (§ 73 SGB XII)“.
 
1.5
Nach Anlage 3 wird folgende Anlage 3a eingefügt:
Anlage 3a
zu Nr. 2.4.1 VVKommHSyst-Kameralistik
 
Alternative Unterteilung
für die Unterabschnitte 410 bis 414
 
Art der Hilfe
Unterabschnitt
Gruppierung
 
 
außerhalb von Einrichtungen
in Einrichtungen
Hilfe zum Lebensunterhalt
(Drittes Kapitel SGB XII)
410
730 / 735
740 / 745
Laufende Leistungen
410(1)
730 / 735
740 / 745
Einmalige Leistungen an Empfänger laufender Leistungen
410(3)
730 / 735
740 / 745
Einmalige Leistungen an sonstige Leistungsberechtigte
410(4)
730 / 735
740 / 745
Hilfen zur Gesundheit
(Fünftes Kapitel SGB XII) Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Hilfen
413
730 / 735
740 / 745
Vorbeugende Gesundheitshilfe
(§ 47 SGB XII)
413(1)
730 / 735
740 / 745
Hilfe bei Krankheit
(§ 48 SGB XII)
413(2)
730 / 735
740 / 745
Hilfe zur Familienplanung
(§ 49 SGB XII)
413(3)
730 / 735
740 / 745
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
(§ 50 SGB XII)
413(4)
730 / 735
740 / 745
Hilfe bei Sterilisation
(§ 51 SGB XII)
413(5)
730 / 735
740 / 745
Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung gemäß § 264 Abs. 7 SGB V
413(9)
730 / 735
740 / 745
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
(Sechstes Kapitel SGB XII)
412
730 / 735
740 / 745
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
(§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 26 SGB IX)
412(1)
730 / 735
740 / 745
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 33 SGB IX)
412(4)
730 / 735
740 / 745
Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
(§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 41 SGB IX)
412(5)
 
740 / 745
Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
(§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 2 SGB IX)
412(8)
730 / 735
740 / 745
davon:
Hilfsmittel – ohne Hilfsmittel nach §§ 26, 31 und 33 SGB IX
(§ 55 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX)
412(8)
730(1) / 735(1)
 
Heilpädagogische Leistungen für Kinder
(§ 55 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX)
412(8)
730(2) / 735(2)
740(2) / 745(2)
Hilfen zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
(§ 55 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX)
412(8)
730(3) / 735(3)
740(3) / 745(3)
Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt
(§ 55 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX)
412(8)
730(4) / 735(4)
740(4) / 745(4)
Hilfen bei der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung
(§ 55 Abs. 2 Nr. 5 SGB IX)
412(8)
730(5) / 735(5)
740(5) / 745(5)
Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
(§ 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX)
412(8)
730(6) / 735(6)
740(6) / 745(6)
Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben
(§ 55 Abs. 2 Nr. 7 SGB IX)
412(8)
730(7) / 735(7)
740(7) / 745(7)
Andere Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
(§ 55 Abs. 2 SGB IX)
412(8)
730(8) / 735(8)
740(8) / 745(8)
Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB XII
412(2)
 
 
Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
(§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII)
412(2)
730(1) / 735(1)
740(1) / 745(1)
Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf
(§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB XII)
412(2)
730(2) / 735(2)
740(2) / 745(2)
Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit
(§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB XII)
412(2)
730(3) / 735(3)
740(3) / 745(3)
Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten nach § 56 SGB XII
(§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB XII)
412(2)
 
740(4) / 745(4)
Nachgehende Hilfe zur Sicherung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen und zur Sicherung der Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben
(§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB XII)
412(2)
730(5) / 735(5)
740(5) / 745(5)
Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe in der Gemeinschaft
(§ 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 3 SGB XII)
412(9)
730 / 735
740 / 745
Hilfe zur Pflege
(Siebtes Kapitel SGB XII)
411
 
 
Pflegegeld (§ 64a SGB XII)
411(0)
 
 
Pflegegrad 2
411(0)
730(2) / 735(2)
 
Pflegegrad 3
411(0)
730(3) / 735(3)
 
Pflegegrad 4
411(0)
730(4) / 735(4)
 
Pflegegrad 5
411(0)
730(5) / 735(5)
 
Häusliche Pflege (§ 64b SGB XII)
411(1)
 
 
Pflegegrad 2
411(1)
730(2) / 735(2)
 
Pflegegrad 3
411(1)
730(3) / 735(3)
 
Pflegegrad 4
411(1)
730(4) / 735(4)
 
Pflegegrad 5
411(1)
730(5) / 735(5)
 
Verhinderungspflege (§ 64c SGB XII)
411(2)
730 / 735
 
Pflegehilfsmittel (§ 64d SGB XII)
411(3)
730 / 735
 
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 64e SGB XII)
411(4)
730 / 735
 
Andere Leistungen (§ 64f SGB XII)
411(5)
 
 
Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson/besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung
(§ 64f Abs. 1 SGB XII)
411(5)
730(1) / 735(1)
 
Beratungskosten für die Pflegeperson
(§ 64f Abs. 2 SGB XII)
411(5)
730(2) / 735(2)
 
Kostenübernahme für das sogenannte Arbeitgebermodell
(§ 64f Abs. 3 SGB XII)
411(5)
730(3) / 735(3)
 
Entlastungsbetrag (§§ 64i, 66 SGB XII)
411(6)
 
 
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1
(§ 66 SGB XII)
411(6)
730(1) / 735(1)
740(1) / 745(1)
Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5
(§ 64i SGB XII)
411(6)
 
 
Pflegegrad 2
411(6)
730(2) / 735(2)
 
Pflegegrad 3
411(6)
730(3) / 735(3)
 
Pflegegrad 4
411(6)
730(4) / 735(4)
 
Pflegegrad 5
411(6)
730(5) / 735(5)
 
Teilstationäre Pflege (Tages- und/oder Nachtpflege)
(§ 64g SGB XII)
411(7)
 
 
Pflegegrad 2
411(7)
 
740(2) / 745(2)
Pflegegrad 3
411(7)
 
740(3) / 745(3)
Pflegegrad 4
411(7)
 
740(4) / 745(4)
Pflegegrad 5
411(7)
 
740(5) / 745(5)
Kurzzeitpflege (§ 64h SGB XII)
411(8)
 
 
Pflegegrad 2
411(8)
 
740(2) / 745(2)
Pflegegrad 3
411(8)
 
740(3) / 745(3)
Pflegegrad 4
411(8)
 
740(4) / 745(4)
Pflegegrad 5
411(8)
 
740(5) / 745(5)
Stationäre Pflege (§ 65 SGB XII)
411(9)
 
 
Pflegegrad 2
411(9)
 
740(2) / 745(2)
Pflegegrad 3
411(9)
 
740(3) / 745(3)
Pflegegrad 4
411(9)
 
740(4) / 745(4)
Pflegegrad 5
411(9)
 
740(5) / 745(5)
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
(Achtes und Neuntes Kapitel SGB XII)
414
 
 
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
(§§ 67 bis 69 SGB XII)
414(1)
730 / 735
740 / 745
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
(§ 70 SGB XII)
414(5)
730 / 735
740 / 745
Altenhilfe
(§ 71 SGB XII)
414(7)
730 / 735
740 / 745
Blindenhilfe
(§ 72 SGB XII)
414(4)
730 / 735
740 / 745
Hilfe in sonstigen Lebenslagen
(§ 73 SGB XII)
414(9)
730 / 735
740 / 745
Bestattungskosten
(§ 74 SGB XII)
414(8)
730 / 735
740 / 745“.
1.6
In Anlage 4 Teil I Nr. 2.31 wird die Angabe „Abschnitt 157“ durch die Wörter „Abschnitte R 21.1 und H 21.1“ ersetzt.
1.7
Anlage 4 Teil II wird wie folgt geändert:
1.7.1
Gruppe 05 einschließlich Untergruppe 051 wird wie folgt gefasst:
05
 
Bedarfszuweisungen (ohne Stabilisierungshilfen)
 
 
 
051
vom Land

Klassische Bedarfszuweisungen (ohne Stabilisierungshilfen) nach Art. 11 FAG im Rahmen des Finanzausgleichs in Form von Zuschüssen und rückzahlbaren Überbrückungshilfen (bei Gewerbesteuerausfällen, Härten im Rahmen von Schlüsselzuweisungen, Altlastensanierung, Felssanierung usw.)
Beachte: Bedarfszuweisungen dürfen im Haushalt nur dann veranschlagt werden, wenn ihre Gewährung ausreichend gesichert ist (wenn die positive Entscheidung durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ergangen ist).“


nicht: Stabilisierungshilfen (vgl. Hinweise zu Schuldendiensthilfen (nur Tilgungshilfen) bei Untergruppe 381)
1.7.2
Gruppe 23 wird wie folgt geändert:
1.7.2.1
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
23
 
Schuldendiensthilfen (nur Zinshilfen)“.
 
1.7.2.2
Untergruppe 231 wird wie folgt gefasst:
 
231
vom Land

Zinshilfen für von der Gemeinde/dem Gemeindeverband aufgenommene Kredite




Zinsverbilligungszuschüsse z. B. im Rahmen des regionalen Förderprogramms“.


Zu Bedarfszuweisungen vgl. Hinweise bei Untergruppe 051, zu Stabilisierungshilfen vgl. Hinweise bei Untergruppe 381
1.7.3
Nach Untergruppe 379 wird folgende Gruppe 38 mit Untergruppe 381 eingefügt:
38
 
Schuldendiensthilfen (Tilgungshilfen)
 
 
 
381
vom Land

Stabilisierungshilfen nach Art. 11 FAG

Beachte: Stabilisierungshilfen dürfen im Haushalt nur dann veranschlagt werden, wenn ihre Gewährung ausreichend gesichert ist (wenn die positive Entscheidung durch das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ergangen ist).“


Vgl. Hinweise zu Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen bei Untergruppe 051
1.7.4
Gruppe 65 wird wie folgt gefasst:
Entschädigungen für die Benutzung anerkannter oder sonst zugelassener privateigener Kraftfahrzeuge (auch soweit pauschaliert)
65
 
Geschäftsausgaben

Bürobedarf

Schreib- und Zeichenbedarf und kleinere Arbeitsmittel, z. B. Schreib-, Lösch- und Packpapier, Vordrucke, Herstellung von Formularen, Kopien, Vervielfältigungen und Drucksachen für den Verwaltungsbedarf

Schreib- und Zeichenmaterial, wie Bleistifte, Farbstifte, Kugelschreiber, Füller, Farben, Tinte, Farbbänder, Pinsel, Radiergummi, Klebstoffe, Schnüre und Bindfaden, Schnellhefter und Ordner
 
 
 
 
Kleine Bürogeräte, wie Lineale, Locher, Stempel, Scheren, Heftgeräte, Brief- und Papierkörbe, Post- und Verteilermappen
Soweit im Vermögenshaushalt nachzuweisen, bei Untergruppe 935
 
 
 
Bücher und Zeitschriften

Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Gesetz-, Verordnungs- und Amtsblätter
 
 
 
 
Landkarten, Druckschriften, Dienstvorschriften u. Ä.

Einbinden von Büchern und Zeitschriften

Post- und Telekommunikationsgebühren, Kosten für die Bereitstellung der Internetanbindung

Porto, Postfachgebühren, Pauschalentschädigungen für die dienstliche Benutzung von privaten Telekommunikationseinrichtungen, Leistungsentgelte, einmalige Entgelte für Verlegung und Änderung von Telekommunikationsanlagen

Wartungskosten, Miete für Telekommunikations- und Fernschreibanlagen, Dienstanschlüsse in Wohnungen, Rundfunkbeitrag

Öffentliche Bekanntmachungen

Zeitungsinserate, Kosten anderer Bekanntmachungsformen, eigenes Amtsblatt

Dienstreisen
 
 
 
 
Reisekostenvergütungen, auch Reisekostenvergütungen in Personalvertretungsangelegenheiten
Reisekosten im Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung bei Gruppe 56
 
 
 
Fahrkosten- und Auslagenersätze bei Dienstgängen (Stadtfahrten)
 
 
 
 
 
 
 
 
Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten
Wegen der Aufwandsentschädigungen siehe bei Gruppe 40
 
 
 
Vergütungen (einschl. Reisekosten und Auslagenersätze) an Sachverständige (z. B. für Gutachten)
Honorare als Beschäftigungsentgelte bei Untergruppe 416
 
 
 
Gebühren für Kassen- und Rechnungsprüfung, Organisationsprüfungen u. Ä.
 
 
 
 
Honorare, Sitzungsgelder, Tagegelder, Reisekosten und Auslagenersätze an Mitglieder von Fachbeiräten, Kommissionen und Ausschüssen, soweit diese außerhalb ehrenamtlicher Funktionen tätig werden
 
 
 
 
Gerichts-, Anwalts-, Notar-, Gerichtsvollzieher- und ähnliche Kosten einschließlich Nebenkosten

Erstattung von Auslagen an Prozess- und Vertragsgegner
Soweit diese als Bestandteile von Hauptausgaben oder Pauschalabfindungen gezahlt werden, sind sie zusammen mit diesen nachzuweisen, z. B. Beurkundungskosten beim Grunderwerb bei Untergruppe 932
 
 
 
Vergütungen an Dritte für die Aufstellung von Bebauungsplänen u. Ä.
Planungskosten für Einzelmaßnahmen bei den Gruppen 94 bis 96
 
 
 
Sonstige Geschäftsausgaben
 
 
 
 
Transport-, Fracht- und Lagerkosten, soweit sie nicht als Nebenkosten von Unterhalts-, Anschaffungs- oder Herstellungskosten anfallen
 
 
 
 
Behördenumzüge
 
 
 
 
Kranzspenden, Kosten für Nachrufe
 
 
 
 
Kontogebühren, Depotgebühren, einschl. Verwahrentgelte (Negativzinsen, Strafzinsen) für Geldanlagen
Verwahrentgelte (Negativzinsen, Strafzinsen) für Geldanlagen der allgemeinen Rücklage bei Haushaltsstelle 03.65, auf Geldanlagen der Sonderrücklagen beim jeweiligen Aufgabenbereich
 
 
 
Abschlussgebühren für Bausparverträge“.
 
1.7.5
Untergruppe 717 wird wie folgt gefasst:
 
717
an private Unternehmen
 
 
 
 
Zuschüsse
zur Förderung des Wohnungsbaus an Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaften sowie Heimstätten- und Siedlungsgesellschaften
zu medizinischen Einrichtungen in privater Trägerschaft
zum Betriebsdefizit der von privaten Unternehmen betriebenen Tierkörperbeseitigungsanstalten
an landwirtschaftliche Betriebe zum Ankauf von Zucht- und Nutzvieh
zur Durchführung von Bodenuntersuchungen
Prämien bei Körungen und Wettbewerben
zum Milchkontrolldienst
zur Förderung von Handwerk, Handel, Industrie und Verkehr
an Jagd- und Fischereigenossenschaften und -verbände, Waldgenossenschaften“.
 
2.
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2017 in Kraft. 2Sie ist erstmals auf die Planung, Ausführung und Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2018 verpflichtend anzuwenden.
Günter  S c h u s t e r
Ministerialdirektor