912-I
Fortschreibung der Richtlinien
für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen (RAB-ING)
für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen (RAB-ING)
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 17. Februar 2017, Az. IID8-4342-001/16
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
- 1.
- Allgemeines
- 1.1
- 1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2016 vom 13. Juni 2016, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 13 vom 15. Juli 2016, die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen“ (RAB-ING) bekannt gegeben. 2Die RAB-ING wurden mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 2016 (AllMBl. S. 2159) in Bayern eingeführt.
- 1.2
- 1Inzwischen wurden durch die Bund/Länder-Arbeitsgruppe RAB-ING drei Musterbeispiele erarbeitet und redaktionelle Änderungen aufgrund der Einführung der Richtlinie für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung (RE-ING) in den Abschnitten 1 bis 3 in Teil 2 vorgenommen und durch das ARS Nr. 02/2017 vom 3. Januar 2017 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht. 2Weitere Musterbeispiele werden sukzessive zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
- 2.
- Anwendung
Hiermit wird die neue „Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe Dezember 2016)“ (Anlage) bekannt gegeben.
- 3.
- Bezugsmöglichkeit
1Die RAB-ING ist als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau/RAB-ING“ veröffentlicht. 2Sie ist nach den „Austauschanweisungen“ zu aktualisieren.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor