Hinweis gemäß Nr. 4.1 Satz 2 der
Veröffentlichungsbekanntmachung über die Aufhebung einer im
Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlichten Bekanntmachung
Veröffentlichungsbekanntmachung über die Aufhebung einer im
Allgemeinen Ministerialblatt veröffentlichten Bekanntmachung
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern und der Finanzen über die Bescheinigungsrichtlinien für die Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) vom 21. August 1998 (AllMBl. S. 719), die durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 7. Dezember 2001 (AllMBl. S. 850) geändert worden ist, wurde durch Nr. 9.2 der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat und des Innern, für Bau und Verkehr über die Bescheinigungsrichtlinien zur Anwendung der §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStGBeschR §§ 7h, 10f und 11a) vom 22. Februar 2017 (FMBl. S. 261) aufgehoben.