Stellenausschreibung
Es ist demnächst ein Stellenanteil in Höhe von 50 % für eine Richterin/einen Richter am Bayerischen Landessozialgericht (BesGr R 2) zu besetzen.
Bis zum 18. Mai 2017 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Die Bereitschaft zu einer entsprechenden, längerfristig angelegten Ermäßigung des Dienstes gemäß den diesbezüglichen Vorschriften des BayRiG und zu einer evtl. Tätigkeit bei der Zweigstelle des Bayerischen Landessozialgerichts in Schweinfurt wird vorausgesetzt.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.