923-I
Einführung der Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 15. Mai 2017, Az. IIE8-3635-14-1
- 1.
- 1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im Verkehrsblatt (VkBl.)
- –
- die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) – RSEB – vom 28. April 2017 (VkBl. S. 474) bekannt gegeben und
- –
- die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut – RSEB – vom 1. Juni 2015 (VkBl. S. 402) aufgehoben.
2Mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ist nach den neuen RSEB zu verfahren. 3Die RSEB vom 1. Juni 2015 (VkBl. S. 402) sind nicht mehr anzuwenden.
- 2.
- 1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. 2Mit Ablauf des 30. Juni 2017 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22. Juni 2015 (AllMBl. S. 348) außer Kraft.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor