2330-I
Änderung der Kommunalinvestitionsförderungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 22. Mai 2017, Az. IIC1/6-4740.1-1-3
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (Kommunalinvestitionsförderungsrichtlinien – KInvFR) vom 7. Oktober 2015 (AllMBl. S. 496) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 8 Satz 2 wird die Angabe „2018“ durch die Angabe „2020“ ersetzt.
- 1.2
- Nr. 15.4 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- In Satz 1 wird die Angabe „2019“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
- 1.2.2
- In Satz 2 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
- 1.3
- In Nr. 16 Satz 2 wird die Angabe „2019“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
- 1.4
- In Nr. 19 wird die Angabe „2019“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 26. November 2016 in Kraft.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor