3123-I
Aufhebung der Bekanntmachung über den
Zeitpunkt der Identifizierungspflicht für Immobilienmakler
Zeitpunkt der Identifizierungspflicht für Immobilienmakler
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 1. August 2017, Az. IC2-1116.31-26
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über den Zeitpunkt der Identifizierungspflicht für Immobilienmakler vom 25. September 2013 (AllMBl. S. 403) wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2017 in Kraft.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor