913-I
Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften
für Ingenieurbauten, TL/TP-ING, Fortschreibung Februar 2017
für Ingenieurbauten, TL/TP-ING, Fortschreibung Februar 2017
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 24. August 2017, Az. IID8-4342-001/11
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Oberster Rechnungshof
- 1.
- Allgemeines
- 1Die Technischen Lieferbedingungen (TL) und Technischen Prüfvorschriften (TP) für Ingenieurbauten wurden ab 2003 in einem Ordner als „Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING)“ zusammengefasst und im Rahmen der sukzessiv stattfindenden Überarbeitung als Loseblattsammlung fortgeschrieben. 2Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 13/2007 vom 5. Dezember 2007 wurden anhand der „Übersicht über den Stand der TL/TP-ING“ sowohl Einordnungshinweise für die bestehenden TL und TP mit dem jeweiligen Ausgabejahr als auch neu erarbeitete TL und TP bekannt gegeben und entsprechend der Struktur der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“ dem Ordner TL/TP-ING zugeordnet. 3Die TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2017, ersetzen die mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 1. Dezember 2014 (AllMBl. S. 630) eingeführten TL/TP-ING, Ausgabe März 2014, sowie das Ministerialschreiben vom 13. Februar 1984, mit dem das ARS Nr. 01/1984 den nachgeordneten Behörden zur Kenntnis gegeben wurde.
- 2.
- Änderungen
- 1Die Aktualisierung der TL/TP-ING betrifft die folgenden Abschnitte:
- 4-4
- Stahlbau, Stahlverbundbau – Brückenseile
- 4-5
- Stahlbau, Stahlverbundbau – Korrosionsschutz von Brückenseilen.
2Die wesentlichen Änderungen in den TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2017, sind in Anlage 2 zum ARS Nr. 09/2017 dargestellt. 3Gemäß ARS Nr. 10/2005 vom 21. März 2005, bekannt gegeben mit Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 8. Juli 2008 (AllMBl. S. 515), sind bzgl. der Technischen Lieferbedingungen und Prüfvorschriften für wasserdichte Fahrbahnübergänge in Lamellenbauweise und Fingerübergänge mit Entwässerung von Straßen- und Wegbrücken (TL/TP-ING 8-1 bzw. TL/TP FÜ) weiterhin wasserdichte Fahrbahnübergangskonstruktionen mit Entwässerung, für die eine Regelprüfung durchgeführt wurde, in einer Liste bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zusammengestellt und können dort, wie auch ein Muster des Überwachungsvertrags, über das Internet abgerufen werden. 4Ferner bleibt neben der Regelprüfung auch weiterhin das Verfahren der statischen und konstruktiven Prüfung von Fahrbahnübergängen bestehen. 5Das ARS Nr. 10/2005 vom 21. März 2005 wurde aufgehoben.
- 3.
- Ergänzende Festlegungen
- 1Bei laufenden Bauverträgen bleibt jeweils die dem Bauvertrag zugrunde liegende Fassung der TL/TP-ING maßgebend, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. 2Daher sind die bisherigen Fassungen der TL/TP-ING in geeigneter Weise zu archivieren.
- 4.
- Anwendung
- 1Die TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2017, wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit ARS Nr. 09/2017 vom 9. Mai 2017 (Az. StB 17/7192.70/32-2787414) bekannt gegeben. 2Die TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2017, sind künftig bei Baumaßnahmen im Zuge von Straßen in staatlicher Verwaltung anzuwenden. 3Die Festlegungen im ARS Nr. 09/2017 sind zu beachten.
- 5.
- Außerkrafttreten
- 1Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 1. Dezember 2014 (AllMBl. S. 630) sowie die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 8. Juli 2008 (AllMBl. S. 515) werden aufgehoben. 2Das Ministerialschreiben vom 13. Februar 1984 (Az. llD8-4342-0.97) ist nicht mehr anzuwenden.
- 6.
- Bezugsmöglichkeiten
- 1Das ARS Nr. 09/2017 ist im Verkehrsblatt, Heft 11/2017, vom 15. Juni 2017 veröffentlicht. 2Das ARS Nr. 09/2017 und die TL/TP-ING, Ausgabe Februar 2017, werden im Internet auf der Homepage der BASt bereitgestellt. 3Auf eine Bereitstellung in Papierform wird verzichtet. 4Die Bereitstellung der ZTV-ING und der Hinweise zu den ZTV-ING erfolgt auch ausschließlich digital über das Internet. 5Sie können von der Homepage der BASt kostenlos heruntergeladen werden: www.bast.de (unter Brücken- und Ingenieurbau / Publikationen / Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau). 6Aus urheberrechtlichen Gründen sind davon zurzeit allerdings die Abschnitte der ZTV-ING und die zugehörigen TL und TP ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. 7Dies betrifft die TL und TP, die den folgenden Abschnitten der ZTV-ING zugeordnet sind:
- ZTV-ING 5-4
- Tunnelbau – Betriebstechnische Ausstattung
- ZTV-ING 7-1 bis 7-5
- Brückenbeläge auf Beton und Stahl
- ZTV-ING 8-2
- Bauwerksausstattung – Fahrbahnübergänge aus Asphalt.
8Diese können über die Homepage des FGSV-Verlags kostenpflichtig heruntergeladen werden.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor