Erste Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung
und der Wildbäche
und der Wildbäche
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz
für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 21. Dezember 2017, Az. 52h-U4502-2010/3-138
- 1.
- Verfügung
1Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. 2Hiermit werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche (Anlagen 1 bis 3) berichtigt und neu erlassen.
- 2.
- Begründung
1Im Zuge der Überarbeitung des Fließgewässernetzes (2013) 1:25.000, des Abgleiches des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 1 bis 3 der Allgemeinverfügung vom 12. Februar 2016 hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. 2Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden noch fehlende ausgebaute Wildbachstrecken gemeldet. 3Ebenso wurden an Ausleitungs- und Verzweigungsstrecken die Zuordnung zur korrekten Gewässerordnung gemeldet und korrigiert. 4Fehlende Abschnitte von Gewässern zweiter Ordnung wurden in der Anlage 1 ergänzt. 5Die Namen und die Beschreibungen der Wildbacheinzugsgebiete mit Anfangs-, Endpunkt und Bemerkungen wurden überarbeitet. 6Darüber hinaus wurden Druckfehler berichtigt.
- 3.
- Inkrafttreten
1Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2017 treten die Anlagen 1 bis 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) außer Kraft.
Dr. Christian Barth
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
Anlagen
Anlage 1: Gewässer zweiter Ordnung
Anlage 2: Wildbäche
Anlage 3: Ausgebaute Wildbachstrecken