2003-S
Änderung der Organisationsrichtlinien
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 24. Juli 2018, Az. BII5-G53/10-10
- 1.
- Die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Organisationsrichtlinien (OR) vom 6. November 2001 (AllMBl. S. 634, StAnz. Nr. 50), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 17. April 2018 (AllMBl. S. 341) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Nach der Angabe zu Nr. 2.2 wird folgende Angabe eingefügt:
- „2.3
- Praktische Tauglichkeit einer Regelung im Vollzug (Praxis-Check)“.
- 1.1.2
- Die Angaben zu den bisherigen Nrn. 2.3 bis 2.8 werden die Angaben zu den Nrn. 2.4 bis 2.9.
- 1.2
- Nach Nr. 2.2 wird folgende Nr. 2.3 eingefügt:
- „2.3
- Praktische Tauglichkeit einer Regelung im Vollzug (Praxis-Check)
- 1In geeigneten Fällen sollen Vorschriften und Vollzugshilfen unbeschadet ihrer Bezeichnung im Einzelfall – z. B. als Merkblatt, Handreichung, Leitfaden – vorab im Zusammenspiel mit Anwendern und Betroffenen modellhaft einer praktischen Anwendung unterzogen und auf ihre Tauglichkeit hin überprüft werden (Praxis-Check). 2Der Praxis-Check soll den Erlass leicht verständlicher und für Bürger und Wirtschaft gut anwendbarer Vorschriften und Vollzugshilfen unterstützen. 3Der Beauftragte für Bürokratieabbau ist bei der Durchführung des Praxis-Checks eng einzubeziehen. 4Er kann Vorschriften und Vollzugshilfen dem jeweils zuständigen Staatsministerium für einen Praxis-Check vorschlagen. 5Die Auswahl der an dem Praxis-Check teilnehmenden Unternehmen erfolgt im Einvernehmen mit dem Beauftragten für Bürokratieabbau.“
- 1.3
- Die bisherigen Nrn. 2.3 bis 2.8 werden die Nrn. 2.4 bis 2.9.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2018 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder