Stellenausschreibung
Die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Sozialgerichts München (BesGr R 4) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 20. September 2018 können auf dem Dienstweg Bewerbungen beim Präsidenten des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Im Hinblick auf die Anforderungen des zu besetzenden Amtes werden eine ausgeprägte Führungs- und Verwaltungserfahrung, mindestens zwei Jahre sozialrichterliche Tätigkeit und Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung vorausgesetzt.
Vorrangig werden Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung in leitender Funktion, am Bundesverfassungsgericht, am Bundessozialgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer oder internationaler Ebene verfügen.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen. Die Stelle ist aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der Amtsgebundenheit dieser Leitungsfunktion nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.