7840-L
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von
regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVregio)
und von regionalen ökologischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVöko)
zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von
regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVregio)
und von regionalen ökologischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVöko)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
vom 3. September 2018, Az. M-7601-1/296
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVregio) und von regionalen ökologischen landwirtschaftlichen Erzeugnissen (VuVöko) vom 21. August 2017 (AllMBl. S. 437) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 6.4 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
„3Abweichend davon beträgt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für Investitionen in die Betäubung von Schlachttieren 5 000 Euro, wenn der Antragsteller nicht mehr als 1 000 Großvieheinheiten im Jahr schlachtet.“
- 1.1.2
- Die bisherigen Sätze 3 bis 6 werden die Sätze 4 bis 7.
- 1.2
- Nr. 12.4 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 eingefügt:
„3Abweichend davon beträgt das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für Investitionen in die Betäubung von Schlachttieren 5 000 Euro, wenn der Antragsteller nicht mehr als 1 000 Großvieheinheiten im Jahr schlachtet.“
- 1.2.2
- Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden die Sätze 4 und 5.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 3. September 2018 in Kraft.
Georg Windisch
Ministerialdirigent
Ministerialdirigent