Zweite Berichtigung der Verzeichnisse
der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche
der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz
für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 8. Oktober 2018, Az. 52h-U4502-2010/3-151
- 1.
- Verfügung
1Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. 2Hiermit werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche (Anlagen 1 bis 3) berichtigt und neu erlassen.
- 2.
- Begründung
1Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlagen 1 bis 3 der Allgemeinverfügung vom 21. Dezember 2017 hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. 2Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden noch fehlende ausgebaute Wildbachstrecken sowie Änderungen der Ausbaulängen gemeldet. 3Eine Änderung der Beschreibung des Endpunkts eines Gewässers zweiter Ordnung wurde in der Anlage 1 durchgeführt, zwei redaktionelle Änderungen der Beschreibungen des Anfangs- und des Endpunkts wurden in der Anlage 2 durchgeführt. 4Im Zuge der Anpassung des Fließgewässernetzes (Stand: 2013) 1:25.000 auf den Stand von 2016 haben sich in der Anlage 3 umfangreiche Änderungen in der Lage der Ausbaustrecken ergeben. 5Durch diese Anpassung kam es neben den von den Wasserwirtschaftsämtern gemeldeten Änderungen bei sehr vielen Ausbaustrecken zu geringfügigen Änderungen der Anfangs- und Endkoordinaten.
- 3.
- Inkrafttreten
1Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2018 treten die Anlagen 1 bis 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 21. Dezember 2017 (AllMBl. 2018 S. 65) außer Kraft.
Dr. Rüdiger Detsch
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
Anlagen
Anlage 1:
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Gewässer zweiter Ordnung
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Anlage 2:
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Wildbäche
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Anlage 3:
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Ausgebaute Wildbachstrecken
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