2231-A
Änderung der U3-Bundesmittelrichtlinie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Familie, Arbeit und Soziales
für Familie, Arbeit und Soziales
vom 5. Dezember 2018, Az. IV4/6511-1/217
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen über die Richtlinie zur Förderung der Betriebskosten von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (U3-Bundesmittelrichtlinie) vom 28. Oktober 2009 (AllMBl. S. 355), die durch Bekanntmachung vom 11. August 2014 (AllMBl. S. 463) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 4 Satz 1 wird die Angabe „Art. 18 Abs. 2 oder 3 BayKiBiG“ durch die Wörter „Art. 18 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 BayKiBiG“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 5.3.2 Satz 1 werden die Wörter „Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat“ durch die Wörter „für die Finanzen zuständigen Staatsministeriums“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 9 wird wie folgt gefasst:
- „9.
- Bewilligungszeitraum
Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr.“
- 1.4
- In Nr. 12 wird die Angabe „2018“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2018 in Kraft.
Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor