Bekanntmachung der Managementmaßnahmen
für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung
für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz
für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 8. November 2018, Az. 62b-U8645.0-2017/6-168
Gemäß Art. 19 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 verfügen die Mitgliedstaaten über Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung, die nach Feststellung der Mitgliedstaaten in ihrem Hoheitsgebiet weit verbreitet sind. Die Managementmaßnahmen sollen die Auswirkungen dieser Arten auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemdienstleistungen sowie ggf. auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft minimieren.
Der Öffentlichkeit wurde im Herbst 2017 durch die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Managementmaßnahmenblättern nach den §§ 40e und 40f BNatSchG in Verbindung mit § 42 UVPG die Möglichkeit gegeben, sich an der Vorbereitung der Managementmaßnahmen für die Arten der ersten Liste (Anhang zu Art. 1 der Durchführungsverordnung [EU] 2016/1141) zu beteiligen.
Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Auswertung wurden die Managementmaßnahmen überarbeitet und können nun unter der Internetadresse
eingesehen werden.
Die Auswahl der Maßnahmen und deren konkrete Ausgestaltung erfolgt im Einzelfall entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durch die zuständige Behörde.
Christina Kreitmayer
Ministerialdirigentin
Ministerialdirigentin