2012.4.3-I
Aufhebung der Bekanntmachung über den Besitz und das Führen von
dienstlich zur Verfügung gestellten Faustfeuerwaffen und Reizstoffsprühgeräten
mit Oleoresin Capsicum und den Besitz von dienstlich zur Verfügung gestellter
Munition durch Polizeivollzugsbeamte außerhalb des Dienstes
(Ermächtigung gemäß Waffengesetz und Versammlungsgesetz)
dienstlich zur Verfügung gestellten Faustfeuerwaffen und Reizstoffsprühgeräten
mit Oleoresin Capsicum und den Besitz von dienstlich zur Verfügung gestellter
Munition durch Polizeivollzugsbeamte außerhalb des Dienstes
(Ermächtigung gemäß Waffengesetz und Versammlungsgesetz)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 7. Februar 2018, Az. IC2-2131.3-0
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über den Besitz und das Führen von dienstlich zur Verfügung gestellten Faustfeuerwaffen und Reizstoffsprühgeräten mit Oleoresin Capsicum und den Besitz von dienstlich zur Verfügung gestellter Munition durch Polizeivollzugsbeamte außerhalb des Dienstes (Ermächtigung gemäß Waffengesetz und Versammlungsgesetz) vom 9. September 2008 (AllMBl. S. 628) wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2018 in Kraft.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor