731-I
Fortschreibung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 9. Februar 2018, Az. IIZ5-40012.1-2-2
- 1.
- Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wurde mit Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über das Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern (Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen – VHB Bayern) vom 12. Juli 2011 (AllMBl. S. 419, StAnz. Nr. 28) ermächtigt, künftig notwendige Ergänzungen und Fortschreibungen des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen bekannt zu machen.
- 2.
- Infolge des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen gesetzlichen Bauvertragsrechts, der Neuauflage des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB 2017) durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau Nr. 24/2017 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. Dezember 2017 wurde das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen fortgeschrieben und tritt am 12. März 2018 – Stand März 2018 – in Kraft.
- 3.
- Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr über die Fortschreibung des Vergabehandbuchs Bayern für Bauleistungen vom 10. Mai 2016 (AllMBl. S. 1538) tritt mit Ablauf des 11. März 2018 außer Kraft.
- 4.
- Das Vergabehandbuch Bayern für Bauleistungen wird als Lesefassung fortgeschrieben und im Internet unter www.vergabehandbuch.bayern.de eingestellt.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor