7523-W
Änderung der Förderrichtlinien zur Durchführung des
bayerischen 10 000-Häuser-Programms
bayerischen 10 000-Häuser-Programms
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
vom 24. Januar 2018, Az. 91-9151/12/2
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie über Förderrichtlinien zur Durchführung des bayerischen 10 000-Häuser-Programms vom 16. März 2017 (AllMBl. S. 125) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Satz 1 wird wie folgt gefasst:
‚1Das 10 000-Häuser-Programm fördert mit dem „EnergieBonusBayern“ Bauherren, die Energieeffizienz und innovative Technik in ihrem Haus kombinieren wollen.‘
- 1.1.2
- In Satz 2 werden die Wörter „beide Programmteile“ durch die Wörter ‚das „EnergieSystemHaus“‘ ersetzt.
- 1.1.3
- In Nr. 1.1 Satz 1 werden die Wörter ‚im Rahmen des Programmteils „EnergieSystemHaus“‘ sowie die Wörter „sich“ und „gesetzt“ gestrichen.
- 1.1.4
- Nr. 1.2 wird wie folgt gefasst:
‚Der Programmteil „Heizungstausch-Plus“ mit seinen bisherigen Fördertatbeständen ist mit dem Ablauf des Jahres 2017 ausgelaufen.‘
- 1.2
- Nr. 2 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Die Nummerierung 2.1 wird gestrichen.
- 1.2.2
- In Satz 1 werden die Wörter ‚im Programmteil „EnergieSystemHaus“‘ gestrichen.
- 1.2.3
- Nach Satz 3 wird das Wort „oder“ gestrichen.
- 1.2.4
- Nr. 2.2 wird aufgehoben.
- 1.3
- Nr. 3 wird wie folgt geändert:
- 1.3.1
- Die Nummerierung 3.1 wird gestrichen und der Wortlaut der bisherigen Nr. 3.1 wird wie folgt gefasst: „Antragsberechtigt sind:“.
- 1.3.2
- Die bisherigen Nrn. 3.1.1 und 3.1.2 werden die Nrn. 3.1 und 3.2.
- 1.3.3
- Die bisherige Nr. 3.2 wird aufgehoben.
- 1.4
- Nr. 6 wird wie folgt geändert:
- 1.4.1
- Nr. 6.1 wird aufgehoben.
- 1.4.2
- Die bisherige Nr. 6.1.1 wird Nr. 6.1 und wird wie folgt geändert:
- 1.4.2.1
- Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:
„5Maßgeblicher Zeitpunkt ist grundsätzlich die bindende Willenserklärung des Antragsstellers zum Vertragsschluss.“
- 1.4.2.2
- Die bisherigen Sätze 5 bis 8 werden die Sätze 6 bis 9.
- 1.4.3
- Die bisherige Nr. 6.1.2 wird Nr. 6.2 und wird wie folgt geändert:
- 1.4.3.1
- Nach Satz 4 wird folgender Satz 5 eingefügt:
„5Maßgeblicher Zeitpunkt ist grundsätzlich die bindende Willenserklärung des Antragstellers zum Vertragsschluss.“
- 1.4.3.2
- Der bisherige Satz 5 wird Satz 6.
- 1.4.4
- Die bisherige Nr. 6.2 wird aufgehoben.
- 1.5
- Nr. 8 wird wie folgt geändert:
- 1.5.1
- Nr. 8.1 wird aufgehoben.
- 1.5.2
- Die bisherigen Nrn. 8.1.1 und 8.1.2 werden die Nrn. 8.1 und 8.2.
- 1.5.3
- Die bisherige Nr. 8.2 wird aufgehoben.
- 1.6
- Nr. 9 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1
- Nr. 9.1 wird wie folgt geändert:
- 1.6.1.1
- In Satz 1 werden die Wörter ‚Im Rahmen des Programmteils „EnergieSystemHaus“ ist‘ durch die Wörter „Es wird“ ersetzt.
- 1.6.1.2
- In Satz 3 wird die bisherige Fußnote 4 die Fußnote 3.
- 1.6.2
- Nr. 9.2 wird aufgehoben.
- 1.6.3
- Die bisherigen Nrn. 9.3 bis 9.5 werden die Nrn. 9.2 bis 9.4.
- 1.7
- In der Überschrift des Teils 2 wird das Wort „Programmteil“ durch die Wörter „Besondere Anforderungen beim“ ersetzt.
- 1.8
- Nr. 11 wird wie folgt geändert:
- 1.8.1
- In Nr. 11.2 Satz 4 wird die Angabe „Tabelle 3“ durch die Angabe „Tabelle 2“ ersetzt.
- 1.8.2
- Nr. 11.3.1 wird wie folgt geändert:
- 1.8.2.1
- Tabelle 1 wird wie folgt geändert:
- 1.8.2.1.1
- Die bisherige Fußnote 5 wird jeweils die Fußnote 4.
- 1.8.2.1.2
- Die bisherige Fußnote 6 wird die Fußnote 5 und die Angabe „(vgl. Tabelle 2)“ wird durch die Wörter „(analog zur Bundesförderung, KfW 275) und werden ab 1. Juli 2018 abgesenkt.“ ersetzt.
- 1.8.2.1.3
- Im Abschnitt „T3 Netzdienliche Photovoltaik“ wird im Spiegelstrich 2 die Angabe „1 900 €“ durch die Angabe „1 000 / 1 300 €“ und im Spiegelstrich 3 die Angabe „3 900 €“ durch die Angabe „3 000 / 3 300 €“ ersetzt.
- 1.8.2.2
- Satz 3 mit Tabelle 2 wird aufgehoben.
- 1.8.3
- In Nr. 11.4 Satz 2 wird die Angabe „Tabelle 3“ durch die Angabe „Tabelle 2“ ersetzt und die bisherige Fußnote 7 wird jeweils die Fußnote 6.
- 1.9
- In Nr. 13.2.1 Satz 9 und in Nr. 13.2.2 Satz 4 wird jeweils die Angabe „Tabelle 3“ durch die Angabe „Tabelle 2“ ersetzt.
- 1.10
- Die Überschrift ‚Teil 3: Programmteil „HeizungstauschPlus“‘ wird gestrichen.
- 1.11
- Die bisherigen Nrn. 14 bis 16.2 werden aufgehoben.
- 1.12
- Die bisherige Nr. 17 wird Nr. 14 und die bisherige Fußnote 8 wird aufgehoben.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. Januar 2018 in Kraft.
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor