Mitgliedschaft beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 8. Februar 2018, Az. IB4-1517-8-56
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wird die Stadt Goldkronach (Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken) mit Wirkung vom 1. März 2018 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Stadt Goldkronach sind noch bis einschließlich des Haushaltsjahres 2016 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts Bayreuth zu prüfen.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor