Veröffentlichung AllMBl. 2018/02 S. 200 vom 16.02.2018

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 4479819f82703d120f80cefd8e7212b9c9aca3ae20428b747580f9e80876bbc3

 

Az. IB4-1512-11-17
2023-I
2023-I
Aufstellung und Vollzug
der Haushaltspläne der Kommunen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 16. Februar 2018, Az. IB4-1512-11-17
An
die Gemeinden
die Verwaltungsgemeinschaften
die Landkreise
die Bezirke
die kommunalen öffentlich-rechtlichen Verbände
die Rechtsaufsichtsbehörden
Inhaltsübersicht
1.
Orientierungsdaten
1.1
Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
1.2
Ergebnisse der Steuerschätzung
1.3
Entwicklung der Gewerbesteuerumlage
2.
Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs
2.1
Volumen
2.2
Allgemeiner Steuerverbund/Schlüsselzuweisungen
2.3
Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen
2.4
Investitionsförderung
3.
Rechtsaufsichtsbehörden
 
1.
Orientierungsdaten
1.1
Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
1.1.1
1Im Jahr 2017 ist das Bruttoinlandsprodukt preisbereinigt um 2,2 Prozent gestiegen und verzeichnete damit den stärksten Zuwachs seit 2011. 2Die Bundesregierung geht in ihrem aktuellen Jahreswirtschaftsbericht davon aus, dass sich der Aufschwung kräftig fortsetzt.
1.1.2
1Der Jahresproduktion liegt eine positive Einschätzung der wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen zugrunde. 2Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die gute Entwicklung der vorausschauenden Konjunkturindikatoren für das verarbeitende Gewerbe, den anhaltenden Aufschwung am Arbeitsmarkt sowie die Belebung der Weltwirtschaft. 3Der Euroraum, Deutschlands wichtigster Absatzmarkt, stehe dabei erst am Anfang der zyklischen Erholung. 4Für das Jahr 2018 erwartet die Bundesregierung daher eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 2,4 Prozent.
1.1.3
1Der Arbeitsmarkt bleibt voraussichtlich ein wichtiger Treiber für das deutsche Wirtschaftswachstum. 2Der Beschäftigungsaufbau hält nunmehr seit dem Jahr 2005 an und wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung in diesem Jahr fortsetzen, wenn auch aufgrund des knapper werdenden Arbeitskräfteangebots weniger schwungvoll. 3Für Arbeitgeber werde es in vielen Branchen und Regionen schwieriger, die offenen Stellen in ihren Unternehmen erfolgreich zu besetzen. 4Der Jahreswirtschaftsbericht verweist in diesem Zusammenhang unter anderem darauf, dass angesichts der europaweiten konjunkturellen Erholung die Arbeitskräftenachfrage im europäischen Ausland steigen und somit die Arbeitsmigration nach Deutschland an Attraktivität verlieren wird. 5Trotz intensiver Integrationsbemühungen und der hohen Nachfrage nach Arbeitskräften wird nach den Erfahrungen der Vergangenheit erwartet, dass die Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt nur allmählich gelingen wird.
1.1.4
1Die Bundesregierung geht davon aus, dass aufgrund der guten Ertragslage der Unternehmen und einer zunehmenden Knappheit am Arbeitsmarkt deutlichere Lohnsteigerungen als in den Vorjahren vereinbart und die verfügbaren Einkommen insgesamt in diesem Jahr deutlich zunehmen werden. 2Vor diesem Hintergrund wird mit einer kräftigen Ausweitung der privaten Konsumausgaben gerechnet, auch für Investitionen in Wohnbauten.
1.1.5
1Die Projektion der Bundesregierung zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte geht davon aus, dass die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote voraussichtlich bereits im Jahr 2019 auf weniger als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (Maastricht-Referenzwert) sinken wird. 2Mit einer Schuldenstandsquote von rund 64,75 Prozent im Jahr 2017 (2016: 68,1 Prozent, 2015: 70,9 Prozent, 2014: 74,6 Prozent) liegt Deutschland hier auf Kurs. 3Allerdings stehen die öffentlichen Haushalte auch weiterhin vor mehrfachen Herausforderungen. 4Aus Sicht der Bundesregierung gehören hierzu unter anderem eine Normalisierung des Zinsumfelds, die Versorgung und Integration aufgenommener Flüchtlinge sowie die Alterung der Gesellschaft mit ihren perspektivisch wachsenden finanziellen Belastungen insbesondere im Bereich der Sozialausgaben.
1.1.6
1Maßstab für eine kommunale (Neu-)Verschuldung bleibt die dauernde Leistungsfähigkeit, die es bei entsprechender Finanzausstattung der Kommune ermöglichen kann, durch zusätzliche Investitionen die örtliche Wirtschaft zu stärken. 2Rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzepte sind grundsätzlich fortzuführen. 3Für Kommunen mit Haushaltsproblemen muss es weiterhin oberstes Ziel bleiben, durch Einsparungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw. die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. 4Sanierungskonzepte (zum Beispiel Verbot der Netto-Neuverschuldung) sollten nur dann ausnahmsweise kurzfristig ausgesetzt werden, wenn für unabweisbare Maßnahmen eine Kreditfinanzierung unumgänglich ist. 5Die Genehmigung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte durch die Rechtsaufsicht darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen (vergleiche auch Art. 69 Abs. 4 Satz 3 GO, Art. 63 Abs. 4 Satz 3 LKrO, Art. 61 Abs. 4 Satz 3 BezO); dies ist gegebenenfalls durch geeignete Bedingungen und Auflagen sicherzustellen.
1.2
Ergebnisse der Steuerschätzung
1Die Steuerschätzung vom November 2017 hat nach Auskunft des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für die Kommunen Folgendes ergeben:
Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden
Steuerschätzung November 2017
2017
2018
2019
2020
2021
2022
Grundsteuer A
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
Grundsteuer B
3,5 %
1,6 %
1,6 %
1,5 %
1,5 %
1,5 %
Gewerbesteuer brutto
5,6 %
1,3 %
3,0 %
3,2 %
3,6 %
3,4 %
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
7,4 %
4,2 %
5,5 %
5,6 %
5,6 %
5,3 %
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
24,6 %
24,3 %
–2,2 %
2,2 %
2,2 %
2,3 %
Hinweise: Die geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen basiert auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom November 2017. Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt.
2Die Orientierungsdaten sind stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. 3Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. 4Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der bundesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.
1.3
Entwicklung der Gewerbesteuerumlage
1Die Basis-Gewerbesteuerumlage beträgt wie im Vorjahr 35 Prozentpunkte. 2Die Erhöhungszahl für den Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) beträgt im Jahr 2018 neu 4,3 Prozentpunkte. 3Der Vervielfältiger 2018 setzt sich damit wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG) 14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
Basisvervielfältiger 20,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl1 29,0 Prozentpunkte
49,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG) 4,3 Prozentpunkte
53,8  Prozentpunkte
Vervielfältiger insgesamt 68,3 Prozentpunkte
2.
Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs
Der kommunale Finanzausgleich wird sich 2018 voraussichtlich wie folgt entwickeln:
Kommunaler Finanzausgleich
DHH
2017
NTHH
2018
Veränderung 2018
gegen 2017
Mio. €
Mio. €
Mio. €
in %
A.  Leistungen aus den Steuerverbünden
I.   Allg. Steuerverbund (12,75 % und ab 2018 Inkl. 155 Mio. €)
(4.280,953 4)
(4.664,619 3)
(383,665 9)
(9,0 %)
abzgl.   1. Verstärkung Art. 10 FAG für Schulen u. a. (= B.8b)
(–354,542 0)
(–376,218 8)
(–21,676 8)
(6,1 %)
2. Verstärkung Art. 15 FAG für Bezirke (= B.13b)
(–40,600 0)
(–76,600 0)
(–36,000 0)
(88,7 %)
3. Verstärkung Investitionspauschale (= B.9)
(–406,000 0)
(–446,000 0)
(–40,000 0)
(9,9 %)
4. Verstärkung Bedarfszuweisungen (= B.12)
(–98,400 0)
(–98,400 0)
(0,000 0)
(0,0 %)
verbleiben für die Schlüsselmasse
3.381,411 4
3.667,400 5
285,989 1
8,5 %
davon  1. Schlüsselzuweisungen
(3.357,631 4)
(3.663,035 5)
(305,404 1)
(9,1 %)
2. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
(4,080 0)
(4,165 0)
(0,085 0)
(2,1 %)
3. Bayerisches Selbstverwaltungskolleg
(0,200 0)
(0,200 0)
(0,000 0)
(0,0 %)
4. Schulkosten für Kinder abgelehnter Asylbewerber
(19,500 0)
(0,000 0)
(–19,500 0)
(–100,0 %)
II.  Kfz-Steuerersatzverbund (52,5 %)
(813,030 3)
(813,030 3)
(0,000 0)
(0,0 %)
davon   1. Abwasserförderung (StMUV)
70,250 0
(70,250 0)
0,000 0
0,0 %
2. ÖPNV-Gesetz-Festbetrag (OBB)
51,300 0
(74,300 0)
23,000 0
44,8 %
3. ÖPNV-Investitionsförderung
67,300 0
67,300 0
0,000 0
0,0 %
4. kommunaler Straßenbau nach BayGVFG (OBB)
30,000 0
30,000 0
0,000 0
0,0 %
5. Straßenbau und -unterhalt
314,280 3
337,280 3
23,000 0
7,3 %
6. kommunale Umgehungsstraßen (OBB) (= B.18b)
(33,900 0)
(33,900 0)
(0,000 0)
(0,0 %)
7. Verstärkung Art. 15 FAG für Bezirke (= B.13c)
(246,000 0)
(200,000 0)
(–46,000 0)
(–18,7 %)
III.  Grunderwerbsteuerverbund (8/21)
697,142 9
730,666 7
33,523 8
4,8 %
IV.  Einkommensteuerersatz
583,409 6
602,708 8
19,299 2
3,3 %
B.  Leistungen außerhalb der Steuerverbünde
1.   Finanzzuweisungen – Pro-Kopf-Beträge
462,000 0
468,500 0
6,000 0
1,4 %
2.   Gebührenaufkommen der Landkreise
225,000 0
225,000 0
0,000 0
0,0 %
3.   Geldbußen und Verwarnungsgelder
69,300 0
69,300 0
0,000 0
0,0 %
4.   Nutzungsentgelt Datenbank Bayern.Recht
0,090 0
0,090 0
0,000 0
0,0 %
5.   Zuweisungen für Verbraucherschutz und Heimaufsicht
59,500 0
60,500 0
1,000 0
1,7 %
6.   Zuweisungen für Wasserwirtschaftsämter
2,400 0
2,450 0
0,050 0
2,1 %
7.   Krankenhausfinanzierung nach dem BayKrG
503,432 2
643,432 0
140,000 0
27,8 %
8.   Zuweisung nach Art. 10 FAG für Schulen,
  Kindertageseinrichtungen u. a.
500,000 0
500,000 0
0,000 0
0,0 %
    davon  a) allgemeine Haushaltsmittel
(145,458 0)
(123,781 2)
(–21,676 8)
(–14,9 %)
b)   Verstärkung aus allg. Steuerverbund
(354,542 0)
(376,218 8)
(21,676 8)
(6,1 %)
9.   Investitionspauschale
406,000 0
446,000 0
40,000 0
9,9 %
Verstärkung aus allg. Steuerverbund
(406,000 0)
(446,000 0)
(40,000 0)
(9,9 %)
10.  Zuweisungen für Altlasten und Abfall (StMUV)
3,675 0
3,675 0
0,000 0
0,0 %
11.  Zuweisungen zur Schülerbeförderung
316,000 0
320,000 0
4,000 0
1,3 %
12.  Allgemeine Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen
150,000 0
150,000 0
0,000 0
0,0 %
    davon  a) allgemeine Haushaltsmittel
(51,600 0)
(51,600 0)
(0,000 0)
(0,0 %)
b)   Verstärkung aus allg. Steuerverbund
(98,400 0)
(98,400 0)
(0,000 0)
(0,00 %)
13.  Zuweisungen an die Bezirke
648,581 7
691,481 7
42,900 0
6,6 %
    davon  a) allgemeine Haushaltsmittel
(361,981 7)
(414,881 7)
(52,900 0)
(14,6 %)
b)   Verstärkung aus allg. Steuerverbund
(40,600 0)
(76,600 0)
(36,000 0)
(88,7 %)
c)   Verstärkung aus KfzSt-Ersatzverbund
(246,000 0)
(200,000 0)
(–46,000 0)
(–18,7 %)
14.  Jugendhilfeausgleich
16,870 0
16,870 0
0,000 0
0,0 %
15.  Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche (StMBW)
4,000 0
4,280 0
0,280 0
7,0 %
16.  Zuweisung nach dem Entflechtungsgestz
251,135 0
251,135 0
0,000 0
0,0 %
    davon  a) Straßen (OBB)
(113,000 0)
(111,000 0)
(–2,000 0)
–1,8 %
 b)  ÖPNV (OBB)
(138,135 0)
(140,135 0)
(2,000 0)
1,4 %
17.  Belastungsausgleich Hartz IV (StMAS)
65,300 0
65,300 0
0,000 0
0,0 %
18.  kommunale Umgehungsstraßen (OBB)
36,000 0
36,000 0
0,000 0
0,0 %
    davon  a) allgemeine Haushaltsmittel
(2,100 0)
(2,100 0)
(0,000 0)
0,0 %
b)   Mittel aus KfzSt-Ersatzverbund
(33,900 0)
(33,900 0)
(0,000 0)
(0,0 %)
C.  FA-Leistungen insgesamt
8.914,378 1
9.533,920 2
619,542 1
6,9 %
Kommunalanteil am Krankenhausfinanzierungsgesetz
–246,817 4
–315,447 1
–68,629 7
27,8 %
Bundesleistungen nach dem Entflechtungsgesetz
–251,135 0
–251,135 0
0,000 0
0,0 %
D.  Reine Landesleistungen
8.416,425 7
8.967,338 1
550,912 4
6,5 %
2.1
Volumen
Die Finanzausgleichsleistungen insgesamt steigen damit um knapp 620 Mio. € oder 6,9 Prozent auf eine neue Rekordsumme von rund 9,53 Mrd. €.
2.2
Allgemeiner Steuerverbund/Schlüsselzuweisungen
1Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund verbleibt bei 12,75 Prozent. 2Hinzu kommt ab dem Jahr 2018 der auf Bayern entfallende Anteil am Entlastungsbetrag Länder-Umsatzsteuer in Höhe von 155 Mio. €. 3Die Schlüsselzuweisungen sind ein wichtiger Baustein in der Finanzausstattung der Gemeinden und Landkreise. 4Sie wachsen um über 300 Mio. € auf gut 3,66 Mrd. €.
2.3
Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen
1Der Ansatz für Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen wird mit 150 Mio. € auf dem hohen Vorjahresniveau fortgeführt. 2Damit bleiben die Stabilisierungshilfen zur gezielten Unterstützung konsolidierungswilliger strukturschwacher bzw. von einer negativen Bevölkerungsentwicklung besonders betroffener Kommunen ein wirkungsvolles Instrument.
2.4
Investitionsförderung
1Die Investitionstätigkeit der Kommunen wird durch hohe Leistungen des Staates zu Investitions- und Unterhaltsmaßnahmen nachhaltig unterstützt:
die Mittel für die Investitionspauschalen steigen auf 446 Mio. € (+40 Mio. €),
die Mittel für die Krankenhausfinanzierung werden auf 643,4 Mio. € (+140 Mio. €) spürbar erhöht,
für den Straßenbau und Straßenunterhalt stehen zusätzliche Mittel in Höhe von 23 Mio. € zur Verfügung, wodurch die Straßenunterhaltspauschalen um über 8 Prozent erhöht werden können,
die Mittel für die Gewährung von ÖPNV-Zuweisungen nach Art. 27 BayÖPNVG werden auf 74,3 Mio. € (+23 Mio. €) erhöht.
2Die übrigen Investitionszuweisungen, wie zum Beispiel die zum kommunalen Hochbau nach Art. 10 FAG, werden auf dem hohen Niveau des Vorjahres fortgeführt.
3.
Rechtsaufsichtsbehörden
Die Rechtsaufsichtsbehörden legen bei ihrer rechtsaufsichtlichen Tätigkeit die vorstehenden Ausführungen zugrunde, wobei örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.
 
Günter Schuster
Ministerialdirektor
_________________
1
Mitfinanzierung der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs