Veröffentlichung AllMBl. 2018/03 S. 209 vom 21.03.2018

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Az. IB3-1402-10-1
2020.1-I
2020.1-I
Verzeichnis der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und
gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Januar 2018
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 21. März 2018, Az. IB3-1402-10-1
1.
1Das nachfolgende Verzeichnis tritt an die Stelle des Verzeichnisses der Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete in Bayern nach dem Stand am 1. Januar 2013 (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 13. Februar 2013, AllMBl. S. 65). 2Es führt die Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und gemeindefreien Gebiete im Einzelnen auf, gegliedert nach Regierungsbezirken und Landkreisen. 3Es berücksichtigt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die kommunale Gliederung des Staatsgebiets vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 349).
2.
Nach dem Stand am 1. Januar 2018 gibt es in Bayern
71
Landkreise
2 056
Gemeinden
 
davon
 
25
kreisfreie Gemeinden
 
29
Große Kreisstädte
 
982
Mitgliedsgemeinden in
 
311
Verwaltungsgemeinschaften
179
gemeindefreie Gebiete.
3.
Die Abkürzungen und das Symbol nach dem Namen haben folgende Bedeutung:
GKSt
=
Große Kreisstadt
St
=
Stadt
M
=
Markt
*
=
Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft.

Günter Schuster
Ministerialdirektor

Anlage