912-B
Fortschreibung der Richtlinien für
das Aufstellen von Bauwerksentwürfen
(RAB-ING)
das Aufstellen von Bauwerksentwürfen
(RAB-ING)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wohnen, Bau und Verkehr
für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 28. März 2018, Az. IID8-4342.12-3-1
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
- 1.
- Allgemeines
- 1.1
- 1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2016 vom 13. Juni 2016, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 13 vom 15. Juli 2016, die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen“ (RAB-ING) bekannt gegeben und mit dem ARS Nr. 02/2017 vom 3. Januar 2017 fortgeschrieben. 2Die RAB-ING wurden mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 2016 (AllMBl. S. 2159) in Bayern eingeführt und mit Bekanntmachung vom 17. Februar 2017 (AllMBl. S. 121) fortgeschrieben.
- 1.2
- 1Inzwischen wurden durch die Bund/Länder-Arbeitsgruppe RAB-ING weitere Musterbeispiele erarbeitet und mit ARS Nr. 04/2018 bekannt gegeben:
RAB-ING 6-1-1: Unterführungsbauwerk – Wirtschaftsweg
RAB-ING 6-2-1: Überführungsbauwerk – Wirtschaftsweg
RAB-ING 6-2-1: Überführungsbauwerk – Wirtschaftsweg
- 2.
- Anwendung
- 2.1
- 1Hiermit wird die neue „Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe Dezember 2017)“ (Anlage) bekannt gegeben. 2Die RAB-ING sind bei allen Bauwerksentwürfen für Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.
- 2.2
- Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RAB-ING auch für ihre eigenen Bauwerksentwürfe anzuwenden.
- 2.3
- Hinweise zum Vollzug der RAB-ING in der Bayerischen Staatsbauverwaltung wurden gesondert mit dem Ministerialschreiben vom 26. Oktober 2016 der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (Az. llD8-4342-001/16) bekannt gegeben.
- 3.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 30. April 2018 in Kraft. 2Mit Ablauf des 29. April 2018 treten die Bekanntmachungen der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 26. Oktober 2016 (AllMBl. S. 2159) und vom 17. Februar 2017 (AllMBl. S. 121) außer Kraft.
- 4.
- Bezugsmöglichkeit
1Die RAB-ING ist als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau/RAB-ING“ veröffentlicht. 2Sie ist nach den „Austauschanweisungen“ zu aktualisieren. 3Das ARS Nr. 04/2018 wurde im Verkehrsblatt Nr. 4 vom 28. Februar 2018 veröffentlicht.
Helmut
Schütz
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor