7072.1-W
Änderung der Richtlinien zur
Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für
die gewerbliche Wirtschaft
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Energie und Technologie
für Wirtschaft, Energie und Technologie
vom 5. April 2018, Az. 52 – 3541/191/7
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie über die Richtlinien zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft vom 1. Juli 2014 (AllMBl. S. 376) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In Nr. 4.3 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „15 %“ durch die Angabe „10 %“ ersetzt.
- 1.2
- In Nr. 11.1 Satz 2 werden die Wörter „Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie“ durch die Wörter „Staatsministeriums für Wirtschaft, Energie und Technologie“ ersetzt.
- 1.3
- Nr. 14 wird wie folgt gefasst:
- „14.
- Subventionserhebliche Tatsachen
Die Angaben im Antrag sowie in den dazu eingereichten ergänzenden Unterlagen sind subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuchs in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes und Art. 1 des Bayerischen Strafrechtsausführungsgesetzes.“
- 1.4
- In Nr. 15 wird die Angabe „31. Dezember 2018“ durch die Angabe „30. Juni 2021“ ersetzt.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.
Dr. Bernhard
Schwab
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor