Stellenausschreibung
Die Bayerische Staatsregierung sucht zum 1. November 2018 eine
beauftragte Person der Bayerischen Staatsregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderung
für die Belange von Menschen mit Behinderung
Zu Beginn der neuen Legislaturperiode ist die beauftragte Person der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung (beauftragte Person) hauptamtlich zu bestellen. Die beauftragte Person wird für die Dauer der Legislaturperiode bestellt.
Das Amt der beauftragten Person ist in Art. 17 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) festgelegt und näher beschrieben. Die beauftragte Person berät die Bayerische Staatsregierung bei der Fortentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik. Hierzu arbeitet sie mit allen Staatsministerien zusammen, regt Maßnahmen zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderung an und greift Anregungen von einzelnen Betroffenen, Selbsthilfegruppen und Behindertenverbänden und von Beauftragten auf kommunalen Ebenen für die Belange von Menschen mit Behinderung auf. Sie ist bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, soweit diese Belange der Menschen mit Behinderungen berühren. Sie ist unabhängig und weisungsungebunden tätig. In ihrer Arbeit wird sie von einer Geschäftsstelle unterstützt, die beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales angesiedelt ist.
Neben einschlägigen Erfahrungen aus dem Engagement für die Belange von Menschen mit Behinderung erfordert diese Aufgabe:
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- Soziale und kommunikative Kompetenz im Umgang mit Betroffenen, mit Vertretern der politischen Gremien (u. a. Landtag, Kommunale Spitzenverbände), der Staatsministerien, der Behörden und Verbände als auch mit den Beschäftigten der Geschäftsstelle
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- Besonderes Interesse an einer Politik von und für Menschen mit Behinderung als Querschnittsaufgabe und den damit verbundenen gesamtpolitischen Fragestellungen
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- Gute Kenntnisse in der bayerischen Verbands- und Landespolitik, im Sozialrecht sowie möglichst in weiteren Rechtsgebieten
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- Sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit
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- Langjähriges Engagement an herausgehobener Stelle für Menschen mit Behinderung, z. B. im Bereich der Selbsthilfe oder Verbandsarbeit
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- Bereitschaft zu Dienstreisen und Tätigkeit auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
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- Hochschulabschluss in einem für die fachlichen Aufgaben förderlichen Studiengang wäre wünschenswert
Menschen mit Behinderung werden besonders aufgefordert sich zu bewerben und werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.
Wir bieten Ihnen:
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- Eine interessante und angesehene Aufgabe, die für die Dauer einer Legislaturperiode befristet ist
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- Eine unabhängige, weisungsungebundene Tätigkeit
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- Eine gut ausgestattete Geschäftsstelle
Die Tätigkeit der beauftragten Person wird außertariflich vergleichbar in Höhe des Grundgehalts der BesGr B 3 der Anlage 1 zum BayBesG vergütet.
Vollständige Bewerbungen (u. a. lückenlose Darstellung und Nachweise der schulischen und beruflichen Bildung, der bisherigen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit sowie Referenzen zum bisherigen Engagement für Menschen mit Behinderung) bitten wir bis 28. Mai 2018 an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Abteilung A, Winzererstraße 9, 80797 München, zu richten.