Veröffentlichung AllMBl. 2018/07 S. 411 vom 30.05.2018

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Stellenausschreibungen
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind in nächster Zeit zu besetzen:
1.
Die Stelle der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten des Verwaltungsgerichts München (Besoldungsgruppe R 3)
Es können nur Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt werden, die über eine verwaltungsrichterliche Berufserfahrung von mindestens drei Jahren und Erfahrung als Juristin/Jurist in der öffentlichen Verwaltung verfügen.
Vorrangig werden Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt, die zudem über eine ausreichend lange Berufserfahrung
von mindestens zwei Jahren als Richterin/Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (oder einem Oberverwaltungsgericht) oder
von mindestens zwei Jahren als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung (oder einer vergleichbaren Verwaltung auf europäischer/internationaler Ebene) oder
von mindestens zwei Jahren als Juristin/Jurist am Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht (oder einem anderen obersten Gerichtshof des Bundes oder einem vergleichbaren Gericht auf europäischer/internationaler Ebene)
verfügen.
2.
Eine oder mehr Stellen einer Vorsitzenden Richterin/eines Vorsitzenden Richters am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 3)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellen voraussichtlich bei den Senaten in München zu besetzen sind.
Es können nur Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt werden, die bereits eine ausreichend lange Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) als Richterin/Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof haben.
Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerberinnen/Bewerber bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen.
3.
Eine oder mehr Stellen einer Richterin/eines Richters am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Besoldungsgruppe R 2)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellen voraussichtlich bei den Senaten in München zu besetzen sind.
Es können nur Bewerberinnen/Bewerber berücksichtigt werden, die bereits über hinreichende verwaltungsrichterliche Berufserfahrung verfügen.
Bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung werden die Bewerberinnen/Bewerber bevorzugt berücksichtigt, die über eine ausreichend lange Berufserfahrung als Juristin/Jurist in der Ministerialverwaltung, am Bundesverfassungsgericht, am Bundesverwaltungsgericht oder einer vergleichbaren Institution auf europäischer/internationaler Ebene verfügen.
Bewerbungen um diese Stellen sind bis 8. Juni 2018 auf dem Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration einzureichen.
Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle der Präsidentin/des Präsidenten des Sozialgerichts Würzburg (BesGr R 3) ist demnächst neu zu besetzen.
Bis zum 19. Juni 2018 können auf dem Dienstweg Bewerbungen bei der Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts eingereicht werden.
Bewerbungen von Frauen sind erwünscht (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der/des Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 Satz 2 BayGlG) wird hingewiesen. Die Stelle ist aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und der Amtsgebundenheit dieser Leitungsfunktion nicht teilzeitfähig.
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.