Veröffentlichung AllMBl. 2018/08 S. 421 vom 13.06.2018

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Az. IID8-4342.11-2-3
912-B
912-B
Richtlinien für den Entwurf,
die konstruktive Ausbildung und Ausstattung
von Ingenieurbauwerken (RE-ING)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 13. Juni 2018,  Az. IID8-4342.11-2-3
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1.
Allgemeines
1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 11/2017 vom 24. Mai 2017, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 12 vom 30. Juni 2017, die „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauwerken“ (RE-ING), Stand 12/2016 erstmals bekannt gegeben. 2Die RE-ING wurde mit ARS Nr. 09/2018 vom 8. Mai 2018, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 11 vom 15. Juni 2018, fortgeschrieben. 3Sie bündeln zum einen die Entwurfs- und Konstruktionsanforderungen für Ingenieurbauwerke, die bisher in einzelnen ARS veröffentlicht wurden, und bilden zum anderen ein umfassendes Werk für die Planung und den Entwurf, die konstruktive Ausbildung sowie die Ausstattung von Ingenieurbauwerken.
2.
Anwendung
2.1
1Die RE-ING (Stand 12/2017) werden zur Anwendung eingeführt. 2Sie sind bei allen neuen Vorhaben an Bundesfernstraßen, Staatsstraßen und Kreisstraßen, die von den Staatlichen Bauämtern verwaltet werden, anzuwenden.
2.2
Den kommunalen Straßenbaulastträgern wird empfohlen, die RE-ING auch für ihre eigenen Vorhaben anzuwenden.
2.3
Hinweise zum Vollzug der RE-ING in der Staatsbauverwaltung werden mit gesonderten Ministerialschreiben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr bekannt gegeben.
3.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 29. Juni 2018 in Kraft. 2Mit Ablauf des 28. Juni 2018 werden die folgenden Ministerialschreiben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr aufgehoben.
Datum Az. Betreff Bezug zum ARS
19.07.1991   IID8-43420-030/90  Entwurfsgrundsätze für Brücken und andere Ingenieurbauwerke der Bundesfernstraßen; – Lichte Weiten und lichte Höhen 12/1991 
03.09.1993 IID8-43420-004/93 Verwendung von Spannbeton-Fertigteilträgern für Brücken der Bundesfernstraßen 23/1993
22.03.1994 IID8-43420-004/93 Gestaltung von Brücken und anderen Ingenieurbauwerken der Bundesfernstraßen 08/1994
23.03.1995 IID8-43420-006/94 Kreuzungen zwischen Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen mit Radarschifffahrt; – Maßnahmen an Brücken 02/1995
23.08.1995 IID8-43420-004/93 Brückenbeläge; – Betondeckschichten auf kurzen Brücken 14/1995
13.05.1996 IID8-43420-001/96 Vorlage von Bauwerksentwürfen für Bauvorhaben an Bundesfernstraßen 33/1995
23.09.1996 IID8-43420-006/94 Leitungen an Brücken; – Richtlinien für das Verlegen und Anbringen von Leitungen an Brücken, Ausgabe 1996 (Rl-LEl-BRÜ) 25/1996
28.07.1997 IID8-43420-006/94 Bauliche Durchbildung und Ausstattung von Brücken; – Richtlinien für die
bauliche Durchbildung und Ausstattung von Brücken zur Überwachung,
Prüfung und Erhaltung (RBA-BRÜ), Ausgabe 1997
18/1997
07.08.1998 IID8-43420-006-94 Kreuzungen zwischen Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen; – Grundsätze für die lichten Durchfahrtshöhen und Durchfahrtsbreiten bei Brücken über Bundeswasserstraßen 20/1998
08.08.2003 IID8-4304.3-001/03 Richtlinie für Entwurf und Ausbildung von Brückenbauwerken an Kreuzungen zwischen Strecken einer Eisenbahn des Bundes und Bundesfernstraßen 25/2003 bzw. 07/2012
08.07.2014 IID8-4342-002/14 Anwendung der integralen Bauweise im Brückenbau (probehafte Einführung 
in Bayern)
 
4.
Bezugsmöglichkeit
1Die RE-ING ist als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad > Brücken- und Ingenieurbau > Publikationen > Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau > RE-ING veröffentlicht. 2Sie ist zukünftig nach den „Austauschanweisungen“ zu aktualisieren. 3In einem ersten Schritt werden die Teile 1, 2 und 8 eingeführt. 4Der aktuelle Stand ist in der „Übersicht über den Stand der RE-ING“ dargestellt. 5Das ARS Nr. 09/2018 wurde im Verkehrsblatt, Heft 11/2018, vom 15. Juni 2018 veröffentlicht.
Helmut Schütz
Ministerialdirektor