Veröffentlichung AllMBl. 2018/09 S. 451 vom 27.06.2018

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Aufruf des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration
an die Beschäftigten der Allgemeinen Inneren Verwaltung
vom 27. Juni 2018
Übernahme von Wahlämtern durch Angehörige des öffentlichen Dienstes;
Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober 2018
Am 14. Oktober 2018 finden die Wahlen zum Bayerischen Landtag und zu den Bezirkstagen statt. Für die Bildung der Wahlvorstände benötigen die Gemeinden eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und -helfer.
Besonders die Angehörigen des öffentlichen Dienstes sind aufgrund ihrer Stellung und ihrer Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Staat aufgerufen, sich für das unsere Demokratie prägende Element der Wahl als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer einzusetzen. Es wäre daher sehr zu begrüßen, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Inneren Verwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und sich für die Übernahme von Wahlehrenämtern bereit erklären würden.
Angehörigen der Allgemeinen Inneren Verwaltung, die als Wahlhelferinnen oder -helfer bei der Landtags- und Bezirkswahl mitgewirkt haben, kann für die Beanspruchung am Wahlsonntag Freizeitausgleich von einem Tag gewährt werden, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Beschäftigte, die nur zur Stimmenauszählung nach Schließung der Wahllokale eingesetzt waren, können einen halben Tag Freizeitausgleich erhalten.
Bei Interesse zur Übernahme des Wahlehrenamts wenden Sie sich an das Wahlamt Ihrer Wohnsitzgemeinde (diese bietet eine Anmeldung möglicherweise auch direkt über ihre Internetseite an), sofern nicht Ihre Personalstelle die Anmeldung bei der Gemeinde übernimmt.
Wie bisher bleiben von diesem Appell allerdings Polizeivollzugsbeamte und Angehörige des luK-Betriebspersonals der Polizei ausgenommen, da deren Einsatzstärke nicht durch die Übernahme eines Wahlehrenamtes beeinträchtigt werden darf. Übernehmen Beschäftigte aus diesem Bereich gleichwohl freiwillig ein Wahlehrenamt, können sie dafür später keinen Freizeitausgleich erhalten.
Vielen Dank für die Bereitschaft zum staatsbürgerlichen Engagement.
Günter Schuster
Ministerialdirektor