Veröffentlichung AllMBl. 2018/09 S. 452 vom 20.07.2018

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Az. B II 5 – 1009-1-205
1132-S
1132-S
Änderung der Gemeinsamen Bekanntmachung
über die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren
Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatskanzlei und
des Bayerischen Staatsministeriums des
Innern und für Integration
vom 20. Juli 2018,  Az. B II 5 – 1009-1-205
 
1.
Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren vom 1. Dezember 2004 (AllMBl. 2005 S. 3, StAnz. Nr. 52/53) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2 Satz 1 und 4 wird jeweils vor der Angabe „95.“ die Angabe „80., 85., 90.,“ eingefügt.
1.2
Der Nr. 3 werden die folgenden Sätze 5 bis 7 angefügt:
„Gemeinden, die keinen Anschluss an das Behördennetz haben, benutzen dazu das im Internet unter https://q.bayern.de/jubilare abrufbare Online-Formular. Die Zugangsdaten werden per Post an die Gemeinden übermittelt. In Ausnahmefällen können Gemeinden das im Internet unter http://www.bayern.de/unser-bayern/orden-und-ehrenzeichen/ehrung-von-ehe-und-altersjubilaren/ abrufbare Offline-Formular verwenden, welches per Fax an die Bayerische Staatskanzlei zu senden ist.“
1.3
Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2018 in Kraft.
 
Karolina Gernbauer
Staatsrätin

Günter Schuster
Ministerialdirektor

Anlagen