1132-S
Änderung der Gemeinsamen Bekanntmachung
über die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren
über die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren
Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatskanzlei und
des Bayerischen Staatsministeriums des
Innern und für Integration
der Bayerischen Staatskanzlei und
des Bayerischen Staatsministeriums des
Innern und für Integration
vom 20. Juli 2018, Az. B II 5 – 1009-1-205
- 1.
- Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatskanzlei und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über die Ehrung von Alters- und Ehejubilaren vom
1. Dezember 2004 (AllMBl. 2005 S. 3, StAnz. Nr. 52/53) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- In
Nr. 2 Satz 1 und 4 wird jeweils vor derAngabe „95.“ dieAngabe „80., 85., 90.,“ eingefügt.
- 1.2
- Der
Nr. 3 werden die folgendenSätze 5 bis 7 angefügt:
„Gemeinden, die keinen Anschluss an das Behördennetz haben, benutzen dazu das im Internet unter https://q.bayern.de/jubilare abrufbare Online-Formular. Die Zugangsdaten werden per Post an die Gemeinden übermittelt. In Ausnahmefällen können Gemeinden das im Internet unter http://www.bayern.de/unser-bayern/orden-und-ehrenzeichen/ehrung-von-ehe-und-altersjubilaren/ abrufbare Offline-Formular verwenden, welches per Fax an die Bayerische Staatskanzlei zu senden ist.“
- 1.3
- Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2018 in Kraft.
Karolina Gernbauer Staatsrätin |
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Günter Schuster Ministerialdirektor |