Mitgliedschaft beim
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern und für Integration
des Innern und für Integration
vom 2. Juli 2018, Az. B4-1517-8-57
Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wird die Gemeinde Eggstätt (Landkreis Rosenheim, Regierungsbezirk Oberbayern) mit Wirkung vom 1. August 2018 zum Mitglied des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands bestimmt.
Die Jahresrechnungen der Gemeinde Eggstätt sind noch bis einschließlich des Haushaltsjahres 2016 durch die staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamts Rosenheim zu prüfen.
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor