Veröffentlichung FMBl. 2009/01 S. 2 vom 09.12.2008

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Az.: B II 2-160-10-45
103-S
103-S
Änderung der Redaktionsrichtlinien
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 9. Dezember 2008 Az.: B II 2-160-10-45
I.
Die Richtlinien für die Redaktion von Vorschriften (Redaktionsrichtlinien – RedR) vom 6. August 2002 (Beilage zu StAnz Nr. 35, AllMBl S. 595), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 11. November 2003 (StAnz Nr. 46, AllMBl S. 867), werden wie folgt geändert:

1. 
Nr. 2.2 wird wie folgt geändert:
a) 
Nach dem Wort „Justiz“ werden die Worte „und für Verbraucherschutz“ eingefügt.
b) 
Die Worte „Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz“ werden durch die Worte „Umwelt und Gesundheit“ ersetzt.
c) 
Vor dem Wort „Landwirtschaft“ wird das Wort „Ernährung,“ eingefügt.
2. 
Es wird folgende Nr. 3.4 eingefügt:
„3.4 Dient die Rechtsvorschrift der Umsetzung einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften, wird hierauf durch eine Fußnote (Nr. 6.5 Satz 2) zur Überschrift hingewiesen, sofern nicht ausnahmsweise die Überschrift die Richtlinie benennt oder der Hinweis im Regelungstext einzelner Vorschriften enthalten ist (Handbuch der Rechtsförmlichkeit, hrsg. vom BMJ, 3. Aufl. 2008, RdNrn. 308 ff.; im Internet abrufbar unter http://www.bmj.de/rechtsfoermlichkeit/inhalt/tb_index.htm).“
3. 
Der Nr. 11.1 wird folgender Satz 3 angefügt:
3Für Zitate von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union gelten die Hinweise im Handbuch der Rechtsförmlichkeit (3. Aufl. 2008, RdNrn. 273 ff.); für die Abkürzung des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften bzw. des Amtsblatts der Europäischen Union gilt Nr. 1.3 der Anlage 1.“
4. 
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
a) 
Nr. 1.3 erhält folgende Fassung:
„1.3 Europäische Union
ABl L bzw. C Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bzw. der Europäischen Union der Reihe L bzw. C“
b) 
Nr. 3 wird wie folgt geändert:
aa)
Die Worte
„StMUGV (UGVM) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz“
werden durch die Worte
„StMUG (UGM) Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit“
ersetzt.
bb)
Die Worte
„StMJ (JM) Bayerisches Staatsministerium der Justiz“
werden durch die Worte
„StMJV (JM) Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz“
ersetzt.
cc)
Die Worte
„StMLF (LM) Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten“
werden durch die Worte
„StMELF (LM) Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“
ersetzt.
5. 
In Anlage 2 Nr. 2.12 werden die Worte „Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz“ durch die Worte „Umwelt und Gesundheit“ und die Worte „Oberfinanzdirektion München“ durch die Worte „Bayerisches Landesamt für Steuern“ ersetzt.
II.
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. Oktober 2008 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten Abschnitt I Nrn. 2 bis 4 Buchst. a am 1. Januar 2009 in Kraft.
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer