1102-S
- Erlass des Bayerischen Ministerpräsidenten
über die Stellvertretung der Mitglieder der Staatsregierung
gemäß § 15 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung
Vom 25. November 2008
Gemäß § 15 Abs. 4 der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung (StRGeschO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. November 2006 (GVBl S. 825, BayRS 1102-2-1-S) bestimme ich für den Fall, dass die Mitglieder der Staatsregierung eines Geschäftsbereichs verhindert sind, Folgendes:
- 1.
- Es vertritt
den
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Staatsminister des Innern
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die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz,
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die
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Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
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der Staatsminister des Innern,
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den
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Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst
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der Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie,
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den
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Staatsminister für Unterricht und Kultus
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der Staatsminister der Finanzen,
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den
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Staatsminister der Finanzen
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der Staatsminister für Unterricht und Kultus,
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den
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Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
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der Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst,
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den
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Staatsminister für Umwelt und Gesundheit
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der Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
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den
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Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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die Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen,
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die
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Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
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der Staatsminister für Umwelt und Gesundheit,
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den
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Leiter der Staatskanzlei
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die Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten,
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die
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Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten
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der Leiter der Staatskanzlei.
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In Angelegenheiten des Richterwahlausschusses für die obersten Gerichtshöfe des Bundes werden die Mitglieder der Staatsregierung durch die Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vertreten.
- 2.
- In besonderen oder unaufschiebbaren Fällen kann der Ministerpräsident die Vertretung eines Mitglieds der Staatsregierung nach Nr. 1 übernehmen.
- 3.
- Bei Dienstgeschäften in Berlin und Brüssel können die Mitglieder der Staatsregierung auch durch die Staatsministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten vertreten werden.
Der Bayerische Ministerpräsident
Horst Seehofer