601-F
Änderung der Bekanntmachung
der Geschäftsordnung für die Finanzämter
und Ergänzenden Bestimmungen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Geschäftsordnung für die Finanzämter
der Geschäftsordnung für die Finanzämter
und Ergänzenden Bestimmungen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Geschäftsordnung für die Finanzämter
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 20. Juli 2009 Az.: 35 - O 2120 - 002 - 26 414/09
- 1.
- In Abschnitt 1.1 der ergänzenden Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen zur Geschäftsordnung für die Finanzämter (ErgBest-FAGO) vom 23. Dezember 2005 (FMBl S. 7), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 9. Juni 2009 (FMBl S. 270) wird folgender Satz angefügt:
„Für das Finanzamt München gilt ergänzend zur FAGO und zur AGO die auf die dortige besondere Aufbauorganisation abgestimmte Geschäftsordnung für das Finanzamt München (FAMGO) in Anlage 5.“
- 2.
- Die Geschäftsordnung für das Finanzamt München (FAMGO) wird Anlage 5.
- 3.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. August 2009 in Kraft.
Weigert
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor