2032.10-F
Feststellung des Besoldungsdurchschnitts
für das Jahr 2009
für das Jahr 2009
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 30. Juli 2009 Az.: 23 - P 1504 - 016 - 28 754/09
Auf Grund des Art. 26 Abs. 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2001 (GVBl S. 458, BayRS 2032-1-1-F), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 14. April 2009 (GVBl S. 86), werden der Besoldungsdurchschnitt und der Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung teilnehmenden Besoldungsbestandteile für Professoren und hauptberufliche Vorsitzende der Leitungsgremien an Hochschulen im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für das Jahr 2009 wie folgt festgestellt:
|
|
Besoldungsdurchschnitt
|
81.430,36 €
|
Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung teilnehmenden Besoldungsbestandteile
|
0,573 v. H.
|
|
|
|
|
Besoldungsdurchschnitt
|
67.018,11 €
|
Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung teilnehmenden Besoldungsbestandteile
|
0,113 v. H.
|
Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung vom 2. Februar 2009 (FMBl S. 34, StAnz Nr. 7).
Weigert
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor