Veröffentlichung FMBl. 2009/12 S. 388 vom 30.09.2009

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Ausschreibung der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten
im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
 
Zum 1. Januar 2010 ist für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen die Funktion der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten neu zu besetzen.
 
Zur Bewerbung um diese vielseitige Aufgabe werden in dieser Stellenausschreibung engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesprochen.
 
Entsprechende Bewerbungen von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich werden bis zum
 
30. Oktober 2009
 
erbeten. Die Bewerbungen sind auf dem Dienstweg vorzulegen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips.
 
Die Bestellung als Gleichstellungsbeauftragte bzw. Gleichstellungsbeauftragter erfolgt für die Dauer von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung. Die Rechtsstellung, die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus Art. 4 und Art. 15 bis 19 BayGlG. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind die Förderung und Überwachung des Vollzugs des BayGlG, die Mitwirkung bei der Erstellung und der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts sowie die Förderung der Durchführung des BayGlG mit eigenen Initiativen. Daneben wirken die Gleichstellungsbeauftragten an allen Angelegenheiten ihrer Dienststelle mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Sicherung der Chancengleichheit haben können. Die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten im Einzelfall gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten.
 
 
 
 
 
 
Ausschreibung der Stellvertretung
der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten
im Geschäftsbereich des
Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
 
Zum 1. Januar 2010 ist für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen die Funktion der Stellvertretung der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten neu zu besetzen.
 
Zur Bewerbung um diese vielseitige Aufgabe werden in dieser Stellenausschreibung engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesprochen.
 
Entsprechende Bewerbungen von Bediensteten aus dem Geschäftsbereich werden bis zum
 
30. Oktober 2009
 
erbeten. Die Bewerbungen sind auf dem Dienstweg vorzulegen. Die Auswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips.
 
Die Bestellung als Stellvertretung der bzw. des Gleichstellungsbeauftragten erfolgt für die Dauer von drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung nach erneuter Ausschreibung. Die Rechtsstellung, die Aufgaben sowie die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten bzw. deren Stellvertretungen ergeben sich aus Art. 4 und Art. 15 bis 19 BayGlG. Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten bzw. deren Stellvertretungen sind die Förderung und Überwachung des Vollzugs des BayGlG, die Mitwirkung bei der Erstellung und der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts sowie die Förderung der Durchführung des BayGlG mit eigenen Initiativen. Daneben wirken die Gleichstellungsbeauftragten bzw. die Stellvertretungen an allen Angelegenheiten ihrer Dienststelle mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und die Sicherung der Chancengleichheit haben können. Die Beratung zu Gleichstellungsfragen und die Unterstützung der Beschäftigten im Einzelfall gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten bzw. deren Stellvertretungen.