Veröffentlichung FMBl. 2009/13 S. 426 vom 15.10.2009

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Az.: 17 - H 2202 - 001 - 40 434/09
633-F
633-F
 
Jahresabschluss
über Bundeseinnahmen und –ausgaben
für das Haushaltsjahr 2009
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
vom 15. Oktober 2009 Az.: 17 - H 2202 - 001 - 40 434/09
 
 
Diese Bekanntmachung richtet sich an alle Behörden des Freistaates Bayern, die mit Haushaltseinnahmen und -ausgaben des Bundes befasst sind.
 
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Rundschreiben vom 24. September 2009 (wird im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kürze veröffentlicht sowie im HKR-Dialogverfahren und im Internet http://kkr.bund.de in elektronischer Form bereitgestellt) Folgendes bestimmt:
 
Letzter Zahlungstag für Einnahmen und Ausgaben zu Lasten des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2009 ist der
 
30. Dezember 2009.
 
Nach dem 30. Dezember 2009 dürfen für das Haushaltsjahr 2009 nur noch Zahlungen geleistet werden, die im Haushaltsjahr 2009 fällig waren (§ 72 Abs. 3 BHO). Kassenanordnungen, die nach dem 30. Dezember 2009 bei den Bundeskassen Halle/Saale, Halle/Saale (Außenstelle Ebersbach), Kiel, Trier und Weiden/Oberpfalz (im Folgenden: Bundeskassen) eingehen, werden unabhängig von der Angabe des Haushaltsjahres grundsätzlich im Haushaltsjahr 2010 ausgeführt.
 
Zahlungen für das Haushaltsjahr 2010 dürfen nur in den Fällen des § 72 Abs. 4 BHO im Haushaltsjahr 2009 geleistet werden.
 
Bundessteuern und andere Einnahmen (§ 72 Abs. 5 BHO), die bis zum 30. Dezember 2009 bei den Bundeskassen eingehen, werden noch in den Büchern für das Haushaltsjahr 2009 nachgewiesen (§ 72 Abs. 2 BHO).
 
Kassenanordnungen für das Haushaltsjahr 2009 sind den Bundeskassen frühzeitig, spätestens bis zum 10. Dezember 2009, zuzuleiten. Dieser Termin garantiert die Verarbeitung der Anordnungen für das Haushaltsjahr 2009 bei den Bundeskassen.
 
Zahlungs- und Buchungsdatenträger (elektronische Schnittstelle Druckbild F13) für das Haushaltsjahr 2009 sind den Bundeskassen frühzeitig, spätestens bis zum 18. Dezember 2009, zuzuleiten.
 
Anordnungsdatenträger (elektronische Schnittstelle Druckbild F15) für das Haushaltsjahr 2009 sind den Bundeskassen frühzeitig, spätestens bis zum 21. Dezember 2009, zuzuleiten.
 
Kassenanordnungen, Zahlungs- und Buchungsdatenträger sowie Anordnungsdatenträger, welche die Bewirtschafter erst nach den in den Abs. 1 bis 3 genannten Terminen fertigen können, weil Zahlungsverpflichtungen erst nach diesem Datum entstehen, können bei den Bundeskassen nur nach vorheriger Abstimmung mit deren Leitern abgegeben werden.
 
Die anordnenden Dienststellen sind für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Erfassungsdaten in den Kassenanordnungen und das Vorhandensein verfügbarer Mittel verantwortlich. Dazu ist die rechtzeitige Prüfung der noch verfügbaren Haushaltsmittel im HICO-Dialog/HKR@Web oder anhand der Kontoauszüge erforderlich.
 
Von den anordnenden Dienststellen ist sicherzustellen, dass die Kassenpost während der Jahresabschlussarbeiten mit eigenem Brief oder Paket an die Bundeskassen gesandt wird. Bei Zuleitung durch Sammelpost können Belege verspätet bei den Bundeskassen eingehen.
 
Als letzte Erfassungs- und Anordnungstage im HICO-Dialog und F05-Dialogerfassung werden festgelegt:
 
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Für Teilnehmer an der F05-Dialogerfassung der 30. Dezember 2009 (HKR-Buchungstag 4. Januar 2010).
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Für alle HICO-Buchungen der 11. Januar 2010 (HKR-Buchungstag 12. Januar 2010).
 
Für Zwecke der Rechnungslegung wird die HICO-Belegerfassung von Dispositionsbelegen (Zuweisungen, Rückrufe und Solländerungen) über diesen Termin hinaus zugelassen. Der letzte Erfassungstag wird rechtzeitig im HICO-Dialog bekannt gegeben.
 
Letzter Erfassungs- und Anordnungstag im ZÜV-Dialog ist der 30. Dezember 2009 (ZÜV-Buchungstag 31. Dezember 2009). Bei beleghaften Anordnungen sind die Regelungen der Nrn. 1.3 bis 1.5 zu beachten.
 
Letzter Erfassungs- und Anordnungstag ist für die Anwender der elektronischen Schnittstellen (Druckbilder F13z und F15z):
 
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Für Annahme- und Auszahlungsanordnungen sowie andere Anordnungen aus der Zahlungsüberwachung der 29. Dezember 2009; letztes Ausführungsdatum der elektronischen Schnittstelle Druckbild F13z ist der 30. Dezember 2009.
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Für alle anderen Buchungen mit Ausnahme der Buchungen von Dispositionsbelegen (Zuweisungen, Rückrufe und Solländerungen) der 11. Januar 2010.
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Für Zwecke der Rechnungslegung (Zuweisungen, Rückrufe, Solländerungen) bis zu dem im HICO-Dialog bekannt gegebenen Datum.
 
Elektronische Bezügeanordnungen sind bis zu den in den statusgruppenspezifischen BADV-Terminplänen genannten Zeitpunkten zu erteilen.
 
Formularbezogene Bezügeanordnungen sind dem BADV bis zu den folgenden Zeitpunkten zuzuleiten:
 
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Bei Besoldungs- und Versorgungsbezügen bis zum 9. November 2009.
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Bei Tarifbezügen bis zum 24. November 2009.
 
Telegraphisch angeordnete Zahlungen mit Fälligkeit am 31. Dezember 2009 werden bereits am 30. Dezember 2009 ausgeführt.
 
Terminierte Zahlungen für das Haushaltsjahr 2010 können systembedingt erst ab dem 21. Dezember 2009 ausgeführt werden.
 
 
Weigert
Ministerialdirektor