Veröffentlichung FMBl. 2009/14 S. 431 vom 16.11.2009

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PE - P 3533 - 001 - 45 915/09
 
Durchführung
der Regierungssekretärprüfung 2010
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
vom 16. November 2009 Az.: PE - P 3533 - 001 - 45 915/09
 
 
In der Zeit vom 20. bis 27. April 2010 findet der schriftliche Teil der Regierungssekretärprüfung 2010 für die Regierungssekretäranwärter 2008 und für die Aufstiegsbewerber des einfachen Dienstes statt, die im Herbst 2008 die Ausbildung für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Staatsfinanzdienstes begonnen haben.
 
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts (§§ 25 bis 44) der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Staatsfinanzdienst (ZAPO/StF) vom 9. April 2006 (GVBl S. 209, BayRS 2038-3-5-6-F) in der Fassung vom 15. Mai 2008 (GVBl S. 302).
 
Zur Durchführung der §§ 25 ff. ZAPO/StF wird Folgendes bestimmt:
 
Schriftliche Prüfungen sind in den Fächern
 
-
Besoldungsrecht und Kindergeldrecht,
-
Tarifrecht und Sozialversicherungsrecht,
-
Versorgungsrecht und Beamtenrecht,
-
Staatskunde, Politische Bildung und Verwaltungskunde und
-
Haushaltsrecht, Kassenwesen, Rechnungswesen
abzulegen (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 ZAPO/StF).
 
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 20. Februar 2010 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
 
 
Weigert
Ministerialdirektor