2032.4-F
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen
der Finanzen
vom 7. Januar 2009 Az.: 24 - P 1719 - 033 - 48 264/08
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 24. April 2003 (FMBl S. 143, ber. S. 172), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 24. November 2004 (FMBl S. 176), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld
- 1.1
- Die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder werden in Höhe der aus der Anlage 1 ersichtlichen Beträge neu festgesetzt.
- 1.2
- Die steuerlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen sind der neuen Anlage 2 zu entnehmen.
- 2.
- Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft.
Weigert
Ministerialdirektor