Veröffentlichung FMBl. 2009/02 S. 34 vom 02.02.2009

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Az.: 23 - P 1504 - 016 - 2 592/09
2032.10-F
2032.10-F
 
Feststellung des Besoldungsdurchschnitts
für das Jahr 2009
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen
 
vom 2. Februar 2009 Az.: 23 - P 1504 - 016 - 2 592/09
 
 
Auf Grund des Art. 26 Abs. 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2001 (GVBl S. 458, BayRS 2032-1-1-F), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 23. April 2008 (GVBl S. 139) werden der Besoldungsdurchschnitt und der Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung teilnehmenden Besoldungsbestandteile für Professoren und hauptberufliche Vorsitzende der Leitungsgremien an Hochschulen im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für das Jahr 2009 wie folgt festgestellt:
 
für den Bereich der Universitäten und Kunsthochschulen
 
Besoldungsdurchschnitt
79.034,05 €
Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung
teilnehmenden Besoldungsbestandteile
0,590 %
 
 
für den Bereich der Fachhochschulen
 
Besoldungsdurchschnitt
64.963,78 €
Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung
teilnehmenden Besoldungsbestandteile
0,117 %
 
 
Weigert
Ministerialdirektor