2032.10-F
Feststellung des Besoldungsdurchschnitts
für das Jahr 2009
für das Jahr 2009
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Finanzen
der Finanzen
vom 2. Februar 2009 Az.: 23 - P 1504 - 016 - 2 592/09
Auf Grund des Art. 26 Abs. 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 2001 (GVBl S. 458, BayRS 2032-1-1-F), zuletzt geändert durch § 6 des Gesetzes vom 23. April 2008 (GVBl S. 139) werden der Besoldungsdurchschnitt und der Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung teilnehmenden Besoldungsbestandteile für Professoren und hauptberufliche Vorsitzende der Leitungsgremien an Hochschulen im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für das Jahr 2009 wie folgt festgestellt:
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Besoldungsdurchschnitt
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79.034,05 €
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Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung
teilnehmenden Besoldungsbestandteile |
0,590 %
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Besoldungsdurchschnitt
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64.963,78 €
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Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung
teilnehmenden Besoldungsbestandteile |
0,117 %
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Weigert
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor