61.03.04.17-F
Änderung
der steuerlichen Behandlung von Entschädigungen,
die den ehrenamtlichen Bezirkstagsmitgliedern gewährt werden
der steuerlichen Behandlung von Entschädigungen,
die den ehrenamtlichen Bezirkstagsmitgliedern gewährt werden
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 27. Mai 2009 Az.: 34 - S 2337 - 007 - 20 562/09
Die Bekanntmachung zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Bezirkstagsmitgliedern gewährt werden, vom 22. Dezember 1978 (FMBl 1979 S. 20), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Dezember 2001 (FMBl S. 519), wird wie folgt geändert:
Die in Teil B Nrn. 1 und 3 enthaltenen steuerfreien Beträge werden mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wie folgt angehoben:
monatlich
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jährlich
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ab 01.01.2002
bis 31.12.2008
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ab
01.01.2009
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ab 01.01.2002
bis 31.12.2008
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ab
01.01.2009
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223 €
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256 €
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2.676 €
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3.072 €
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Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder gemäß R 3.12 Abs. 3 Satz 10 LStR 2008.
Klaus Weigert
Ministerialdirektor