61.03.04.17-F
Änderung
der steuerlichen Behandlung von Entschädigungen,
die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern, den gewählten Stellvertretern der Landräte, den Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinden gewährt werden
der steuerlichen Behandlung von Entschädigungen,
die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern, den gewählten Stellvertretern der Landräte, den Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinden gewährt werden
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 27. Mai 2009 Az.: 34 - S 2337 - 007 - 20 562/09
Die Bekanntmachung zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen ersten und weiteren Bürgermeistern, den gewählten Stellvertretern der Landräte, den Gemeinschaftsvorsitzenden der Verwaltungsgemeinden gewährt werden, vom 22. Januar 1979 (FMBl S. 25), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 19. Dezember 2007 (FMBl 2008 S. 31), wird wie folgt geändert:
Die Regelungen in der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2007 gelten weiter.
Bei der Ermittlung des steuerfreien Teils der Entschädigung, die an ehrenamtliche weitere Bürgermeister neben der Vergütung für ihre Gemeinderatstätigkeit gezahlt wird (Art. 134 Abs. 4 Satz 1 KWBG), sind in die Differenzberechnung die bei der Gemeinderatstätigkeit nunmehr gemäß der Bekanntmachung zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungsorgane gewährt werden, vom 27. Mai 2009 (FMBl S. 185) genannten steuerfreien Beträge einzubeziehen.
Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder gemäß R 3.12 Abs. 3 Satz 10 LStR 2008.
Klaus Weigert
Ministerialdirektor