2034.2.1-F
Landesbezirkliche Tarifverträge
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 29. Dezember 2009 Az.: 25 - P 2618 - 001 - 52 248/09
Nachstehend wird folgender Tarifvertrag zum Vollzug bekannt gegeben:
Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 16. November 2009 zum Tarifvertrag vom 13. April 2007 über eine ergänzende Leistung an Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken, vereinbart
mit dem Marburger Bund – Landesverband Bayern –.
mit dem Marburger Bund – Landesverband Bayern –.
Dr. Bauer
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor
Änderungstarifvertrag Nr. 1
vom 16. November 2009
zum Tarifvertrag vom 13. April 2007 über eine ergänzende Leistung an
Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
(TV-EL-Ä)
vom 16. November 2009
zum Tarifvertrag vom 13. April 2007 über eine ergänzende Leistung an
Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
(TV-EL-Ä)
Zwischen
dem Freistaat Bayern,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen,
vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen,
und
dem Marburger Bund
– Landesverband Bayern –
– Landesverband Bayern –
wird Folgendes vereinbart:
§ 1
Änderung des Tarifvertrages
Änderung des Tarifvertrages
Der Tarifvertrag vom 13. April 2007 über eine ergänzende Leistung an Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Abs. 1 werden die Worte „(Art. 16 Abs. 2 Meldegesetz)“ durch die Worte „(Art. 15 Abs. 2 Meldegesetz)“ ersetzt.
- 2.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 3 erhält folgende Fassung:
„3Dieser Grenzbetrag beträgt für die Zeit vom 1. Januar 2010 bis 28. Februar 2010 4.094,25 Euro monatlich, vom 1. März 2010 an 4.143,38 Euro monatlich.“
- b)
- Satz 5 wird gestrichen.
- 3.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Abs. 1 erhält folgende Fassung:
- "(1)
- 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft. 2Er tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. 3Er kann vorher mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. 4Die Nachwirkung dieses Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes wird ausgeschlossen.“
- b)
- In Abs. 2 wird die Jahreszahl „2009“ durch die Jahreszahl „2010“ ersetzt.
§ 2
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
München, den 16. November 2009