2032.4-F
Änderung
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der
Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 4. Januar 2010 Az.: 24 - P 1719 - 033 - 47 099/09
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 24. April 2003 (FMBl S. 143, StAnz Nr. 18, ber. FMBl S. 172, Stanz Nrn. 29 und 30), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 7. Januar 2009 (FMBl S. 23, StAnz Nr. 3), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeld
- 1.1
- Die Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder werden in Höhe der aus der Anlage 1 ersichtlichen Beträge neu festgesetzt.
- 1.2
- Die steuerlichen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen sind der neuen Anlage 2 zu entnehmen.
- 2.
- Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.
Weigert
Ministerialdirektor
Ministerialdirektor