Durchführung der Qualifikationsprüfung
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz (bisher: Regierungssekretärprüfung) 2011
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz (bisher: Regierungssekretärprüfung) 2011
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 22. November 2010 Az.: PE - P 3533 - 001 - 46 111/10
In der Zeit vom 14. bis 21. April 2011 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Staatsfinanz für die Regierungssekretäranwärter 2009 und für Beamte in der Ausbildungsqualifizierung für die zweite Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2009 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts (§§ 25 bis 44) der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Staatsfinanzdienst (ZAPO/StF) vom 9. April 2006 (GVBl S. 209, BayRS 2038-3-5-6-F), geändert durch § 2 der Verordnung vom 15. Mai 2008 (GVBl S. 302).
Zur Durchführung der §§ 25 ff. ZAPO/StF wird Folgendes bestimmt:
Schriftliche Prüfungen sind in den Fächern
- Besoldungsrecht und Kindergeldrecht,
- Tarifrecht und Sozialversicherungsrecht,
- Versorgungsrecht und Beamtenrecht,
- Staatskunde, Politische Bildung und Verwaltungskunde und
- Haushaltsrecht, Kassenwesen, Rechnungswesen
abzulegen (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 ZAPO/StF).
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 4. Februar 2011 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
Weigert
Ministerialdirektor