2032.10-F
Feststellung des Besoldungsdurchschnitts
für das Jahr 2010
für das Jahr 2010
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 8. Februar 2010 Az.: 23 - P 1504 - 016 - 2 881/10
Auf Grund des Art. 26 Abs. 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
30. August 2001 (GVBl S. 458, BayRS 2032-1-1-F), zuletzt geändert durch § 17 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400), werden der Besoldungsdurchschnitt und der Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung teilnehmenden Besoldungsbestandteile für Professoren und hauptberufliche Vorsitzende der Leitungsgremien an Hochschulen im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für das Jahr 2010 wie folgt festgestellt:
30. August 2001 (GVBl S. 458, BayRS 2032-1-1-F), zuletzt geändert durch § 17 des Gesetzes vom 27. Juli 2009 (GVBl S. 400), werden der Besoldungsdurchschnitt und der Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung teilnehmenden Besoldungsbestandteile für Professoren und hauptberufliche Vorsitzende der Leitungsgremien an Hochschulen im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für das Jahr 2010 wie folgt festgestellt:
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Besoldungsdurchschnitt
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82.726,57 €
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Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung
teilnehmenden Besoldungsbestandteile |
0,564 v. H.
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Besoldungsdurchschnitt
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68.105,03 €
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Anteil der nicht an einer Besoldungserhöhung
teilnehmenden Besoldungsbestandteile |
0,111 v. H.
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Weigert
Ministerialdirektor