2030.8.3-F
Änderung
der Bekanntmachung zu den Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
der Bekanntmachung zu den Ergänzenden Bestimmungen
zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
vom 23. August 2010 Az.: 25 - P 1820 - 0827 - 32 379/10
I.
Die Bekanntmachung zu den Ergänzenden Bestimmungen zum Vollzug der Bayerischen Beihilfeverordnung (ErgBBayBhV) vom 13. August 2009 (FMBl S. 358, StAnz Nr. 35) wird wie folgt geändert:
In Abschnitt 1 Nr. 1.3 werden die Jahreszahl „2009“ durch die Jahreszahl „2010“, der Betrag „8.611 Euro“ durch den Betrag „8.319 €“ sowie der Betrag „5.699 Euro“ durch den Betrag „6.179 €“ ersetzt.
II.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.
Wilhelm Hüllmantel
Ministerialdirigent